Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.
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http://www.marcoutsch.de/downloads/62_SeminarPraesentation%20-%20ra089.pptx
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 – 3 BetrVG bleibt das bisherige Gremium bis zum Beginn der Amtszeit des neu zu wählenden Gremiums mit allen Rechten und Pflichten im Amt; vgl. Fitting § 13 Rn. ...... Der Betriebsrat des aufgespalteten Betriebs übt für
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2010/zbvronline_2010_10_04.pdf
Nach § 21b BetrVG bleibt ein Betriebsrat im Falle der Stilllegung so lange im Amt, wie dies zur. Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist. Das Restmandat ist von den Betriebsratsmitgliedern wa
https://www.afa-anwalt.de/wp-content/uploads/2013/02/Uebergangs-und_Restmandat_...
Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenle- oder einer anderen Form der Auflösung des Betriebs gung unter, so bleibt dessen Betriebsrat gemäß $ 21b durch Spaltung oder Zusammenlegung die damit zusam-. BetrVG so lange im Amt, wie dies zur Wahrneh
https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/6tabv8_14.pdf
29.07.2014 - Der Betriebsrat hat die Ansicht vertreten, der geltend gemachte Anspruch werde auch vom Restmandat des Betriebsrats gemäß § 21b BetrVG erfasst. Hinsichtlich der im Jahr. 2010 an die Mitarbeiter gezahlten Boni sei der Mitbestimmungstatbestand
http://hossfeld-sb.de/SAV_Schulung_07_2007/SAV_2007_Schaubild_%A7%A721a_b.pdf
27.06.2007 - THÜSING hat in Schaubildern zu §§ 21a, 21b BetrVG verschiedene Anwendungsfälle aufgelistet : 1. Schaubild : Spaltung. Spaltung. Stillegung. Zusammenfassung. Fortführung unter. Identitätswahrung. Fortführung unter. Identitätsverlust. Restmand
https://www.heuking.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/Veroeffentlichungen/2014/004_B...
Allerdings sehen die 55 21a, 21b BetrVG auch für diese Konstella- tion eine zeitliche Begrenzung vor. In anderen Fällen gebe es aber eine solche Legitimation nicht. 256. Der Beschluss zur Teilhabe an der Wahl im Hauptbetrieb führe dazu, dass der (ehemals
http://www.vangard.de/blog/mitgehangen-mitgefangen-das-restmandat-des-betriebsr...
Im Zusammenhang mit einem sog. Restmandat des Betriebsrates nach § 21b BetrVG können sich bei einer Betriebsstilllegung böse Überraschungen für den Arbeitgeber und auch für den Betriebsrat ergeben. Wer sich auskennt, ist klar im Vorteil!
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/21b
21b:Restmandat. Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist. Ers
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Nötig ist die Fortführung der Betriebsratsarbeit achon allein deshalb, weil nach § 80 BetrVG die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften überwacht werden muss. Aber auch andere Betriebsratspflichten müssen noch ausgeübt werden, so etwa die Überwach
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 § 21b BetrVG regelt das Restmandat des Betriebsrats bei Untergang eines Betriebs. Rz. 2 Das Restmandat des Betriebsrats ist dazu bestimmt, die Arbeitnehmervertretung in den Fällen aufrecht zu erhalten, in denen das Betriebsratsamt nac
http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56629.htm
Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.