§ 21b BetrVG, Restmandat
Paragraph 21b Betriebsverfassungsgesetz

Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.


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Präsentationen zum Paragraphen

PowerPoint-Präsentation - Rechtsanwalt Marco Utsch

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In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 – 3 BetrVG bleibt das bisherige Gremium bis zum Beginn der Amtszeit des neu zu wählenden Gremiums mit allen Rechten und Pflichten im Amt; vgl. Fitting § 13 Rn. ...... Der Betriebsrat des aufgespalteten Betriebs übt für


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Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat 1. Nach § 21b ...

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Nach § 21b BetrVG bleibt ein Betriebsrat im Falle der Stilllegung so lange im Amt, wie dies zur. Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist. Das Restmandat ist von den Betriebsratsmitgliedern wa

Übergangs- und Restmandat - AfA Rechtsanwälte

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Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenle- oder einer anderen Form der Auflösung des Betriebs gung unter, so bleibt dessen Betriebsrat gemäß $ 21b durch Spaltung oder Zusammenlegung die damit zusam-. BetrVG so lange im Amt, wie dies zur Wahrneh

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

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29.07.2014 - Der Betriebsrat hat die Ansicht vertreten, der geltend gemachte Anspruch werde auch vom Restmandat des Betriebsrats gemäß § 21b BetrVG erfasst. Hinsichtlich der im Jahr. 2010 an die Mitarbeiter gezahlten Boni sei der Mitbestimmungstatbestand

THÜSING hat in Schaubildern zu §§ 21a, 21b BetrVG verschiedene ...

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27.06.2007 - THÜSING hat in Schaubildern zu §§ 21a, 21b BetrVG verschiedene Anwendungsfälle aufgelistet : 1. Schaubild : Spaltung. Spaltung. Stillegung. Zusammenfassung. Fortführung unter. Identitätswahrung. Fortführung unter. Identitätsverlust. Restmand

Selbstständiger oder unselbstständiger ... - Heuking Kühn Lüer Wojtek

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Allerdings sehen die 55 21a, 21b BetrVG auch für diese Konstella- tion eine zeitliche Begrenzung vor. In anderen Fällen gebe es aber eine solche Legitimation nicht. 256. Der Beschluss zur Teilhabe an der Wahl im Hauptbetrieb führe dazu, dass der (ehemals


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BetrVG § 21b Restmandat | W.A.F. - betriebsrat.com

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21b:Restmandat. Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist. Ers

§ 21b - BZO-Wissen

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Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 21b Restmandat | Personal Office ...

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§ 21b BetrVG Restmandat Betriebsverfassungsgesetz - Buzer.de

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Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Zweiter Abschnitt: Amtszeit des Betriebsrats › § 21b

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 21b BetrVG
    § 21b Abs. 1 BetrVG oder § 21b Abs. I BetrVG

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