§ 92a BetrVG, Beschäftigungssicherung
Paragraph 92a Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der Arbeitnehmer, Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie zum Produktions- und Investitionsprogramm zum Gegenstand haben.


(2) Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich. Zu den Beratungen kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat einen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hinzuziehen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Beschäftigungssicherung und Betriebsrat - IG Metall

http://www2.igmetall.de/homepages/projekt-rhein-main/file_uploads/2004_05_18_be...
10.11.2003 - Handlungsmöglichkeiten des BR: Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG); Begrenzung der Überstunden und Arbeitszeitmodelle. (§ 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG). Ermittlung des Berufsbildungsbedarfes. (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Einfüh


PDF Dokumente zum Paragraphen

Das Initiativrecht nach § 92a BetrVG zur Beschäftigungssicherung ...

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02.02.2015 - Betriebliche Mitbestimmung und betriebliche Handlungshilfen. 308. Arbeitspapier 308. Thomas Haipeter | Reinhard Röhrig. Hagen Röwer | Oliver Thünken. Das Initiativrecht nach. § 92a BetrVG zur. Beschäftigungssicherung – ein hilfreiches Instru

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung* Sicherung ...

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26.07.2004 - Sicherung und Förderung der Beschäftigung. Im § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG hat sich der. Betriebsrat für die Sicherung der Beschäfti- gung einzusetzen, damit die Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz und damit ihre Le- bensgrundlage verlieren. D

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung ...

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Folgen bei Verstoß: § 23 III und § 121 BetrVG b) Beschäftigungssicherung, § 92a BetrVG. ➢ Vorschlagsrecht, § 92a I BetrVG. ➢ Beratungs- und Begründungspflicht, § 92a II BetrVG. Folgen bei Verstoß: § 23 III BetrVG c) Innerbetriebliche Stellenausschreibung

Aktive Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG ...

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92a BetrVG -. Handlungsmöglichkeiten des. Betriebsrates. 25.07.2018 10:00 Uhr bis 27.07.2018 14:00 Uhr in Bad Wörishofen. Veranstaltung 18/18/149. Zielgruppe. Betriebsratsmitglieder und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seminarinhalt. Die

und § 111 BetrVG - TBS NRW

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Webseiten zum Paragraphen

Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG) - Dr. Kluge Seminare

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Nach § 92a Abs. 1 S. 1 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese Vorschläge können z.B. beinhalten: eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit. die Förderung von Teilzeitarbeit und Al

92a Abs. 1+2 BetrVG - BZO-Wissen

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Die Sicherung vorhandener und - wenn möglich - die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern, wird schon bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG) Anliegen des Betriebsrats sein. In § 92a BetrVG folgt eine Ergänzung durch ein spezielles Vorschlags- und Beratu

BetrVG § 92a Beschäftigungssicherung | W.A.F. - betriebsrat.com

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92a:Beschäftigungssicherung. (1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 92a Beschäftigungssich ... / 2 ... - Haufe

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Rz. 4 Dem Betriebsrat soll mit der neu geschaffenen Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betrie

Tillmanns, Heise, ua, BetrVG § 92a Beschäftigungssicherung - Haufe

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92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäftigung gegenüber dem Arbeitgeber (S. 1). Die Vorschläge des Betriebsrats sind von ihrem Gegenstand nicht begrenzt. Dies verdeutlicht die ni


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Fünfter Abschnitt: Personelle Angelegenheiten › Erster Unterabschnitt: Allgemeine personelle Angelegenheiten › § 92a

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 92a BetrVG
    § 92a Abs. 1 BetrVG oder § 92a Abs. I BetrVG
    § 92a Abs. 2 BetrVG oder § 92a Abs. II BetrVG

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