§ 90 BetrVG, Unterrichtungs- und Beratungsrechte
Paragraph 90 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

1.
von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
2.
von technischen Anlagen,
3.
von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4.
der Arbeitsplätze
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.


(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Betriebsliche Lohngestaltung - § 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG

http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/84/9b926ca8d63849c05a30783...
17.11.2007 - 16.07.1991 – 1 ABR 66/90 – AP Nr. 49 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). Eine Herabsetzung des Arbeitsentgelts löst daher nach Meinung des BAG nur dann das Mitbestimmungsrecht des BR aus, wenn sich hierdurch gleichzeitig auch die Verteilung


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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

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90 Abs. 1 BetrVG – informieren und den Betriebsrat hierzu – gem. § 90 Abs. 2 BetrVG – anhören. In seiner Entscheidung bleibt der Arbeitgeber aber frei, er benötigt keine Zustimmung des Betriebsrats. 2. Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (sog

Grundzüge BetrVG

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01.02.2014 - Beispiele für Beratungsrechte sind die Einführung von neuen Arbeitsmethoden (§111 BetrVG), die Änderung der Betriebsorganisation (§111 BetrVG) oder die Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen (§90 BetrVG). Von hoher Bedeutung sind die Info


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Verletzung von Betriebsratsrechten wie Betriebsräte sich wehren ...

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121 Abs. 1 + 2 BetrVG. ➢§ 90 BetrVG - geplante Änderung bei der Arbeitsgestaltung. ➢§ 92 BetrVG - Personalplanung = Personalbedarf, Personalabbau,. Personalqualifizierung. ➢§ 99 BetrVG – beabsichtigte personelle Einzelmaßnahmen = Einstellung,. Eingruppie

Präventive Arbeitsgestaltung unter Nutzung der §§ 90 und 91 BetrVG

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Inhalt. 0. Vorbemerkung: zu diesem Bericht. 6. 0.1. Struktur des Projektes. 7. 0.2. Zusammenfassung der Ergebnisse. 7. 1. Der Diskurs um die Anwendung der §§ 90 und 91 BetrVG. („gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse“) in den siebziger/achtzige

Basiskommentar zum BetrVG PDF - Ver.di

https://www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung/++file++53c90d226f68445f38000010/d...
39,90. Betriebsverfassungsgesetz. Ja, ich bestelle: Schnell-Fax: 0 69 / 79 50 10 - 11*. * Wir geben Ihre Bestellung zur Ausführung an eine. Buchhandlung unserer Wahl weiter. Die Neuauflage 2014. Jetzt bestellen! Thomas Klebe / Jürge Ratayczak. Micha Heil

1. Grundlagen AuG-Mitbestimmung RM

https://www.igbau.de/Binaries/Binary34571/1._grundlagen_aug-mitbestimmung_rm.pdf
Arbeitsumgebungen (§ 90 Abs. 1 und 2 BetrVG). Krefeld. Beteiligung des Betriebsrats. Zunächst muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Neu-,. Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,

1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. § 87 ...

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5: Betriebsverfassungsrecht. I. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung. 2. Arten und Struktur der Mitbestimmung. Grundsätze der Zusammenarbeit, §§ 2 I, 74, 77, 79 BetrVG. Allgemeine Aufgaben, § 80 BetrVG. Basisregeln. Unterrichtungsrecht,


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Mitbestimmung bei der Veränderung und Gestaltung betrieblicher ...

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Hinsichtlich der Gestaltung der betrieblichen Räume ist primär die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. In ihrem Anwendungsbereich hat der Betriebsrat weitgehende Beteiligungsrechte nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, 87 Abs. 1 Nr. 7 und 89 BetrVG. Eine Beteiligun

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 90 Unterrichtungs- und ... - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Abzugrenzen ist das in § 90 BetrVG normierte Mitbestimmungsrecht von dem Recht des Betriebsrats, die Einhaltung von Arbeitsbedingungen gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG überwachen zu dürfen. § 80 BetrVG bezieht sich auf den Begriff der Arbeitsstätte, der de

Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

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Die §§ 90, 91 BetrVG sehen eine Beteiligung des Betriebsrats bei der technischen und organisatorischen Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung vor. Hintergrund der Regelung ist das Ziel der Schaffung möglichst positiver u

90 Abs. 1+2 BetrVG - BZO-Wissen

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90 - Informations- und Beratungsrechte zu geplanten Arbeitsänderungen.

Lexikon für den Betriebsrat: Beratungsrecht des Betriebsrats

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/beratungsrecht-des-betrieb...
Nur so kann sichergestellt werden, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats noch berücksichtigt werden können (BAG v. 11.12.1991 - 7 ABR 16/91). Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich in folgenden Angelegenheiten mit dem Betriebsrat zu be


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Vierter Abschnitt: Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung › § 90

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 90 BetrVG
    § 90 Abs. 1 BetrVG oder § 90 Abs. I BetrVG
    § 90 Abs. 2 BetrVG oder § 90 Abs. II BetrVG

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