Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
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http://www.lag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Schulungsansprueche.PPTX
A.,§ 37 Rdnr. 88 und 114 mit Nachweisen zur Rspr.) Frank Auferkorte, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm. Konsequenzen (1). Schulung in vollem Umfang erforderlich. Entgeltanspruch (‚ohne Minderung des Arbeitsentgelts' – vgl. § 37 Abs. 2 Bet
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
ersetzt werden, § 77 VI BetrVG o bei Kollision mit Einheitsregelung, Gesamtzusage oder betrieblicher. Übung kollektiver Günstigkeitsvergleich. ➢ Problem: Regelungskompetenz der Betriebsparteien? o BAG: Betriebsparteienbesitzen umfassende Kompetenz durch
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ss_10/d-frei/KollA...
88. Fünfter Teil: Betriebsverfassungsrecht. Erstes Kapitel: Grundlagen. § 12 Betriebsverfassungsgesetz als Rechtsgrund- lage. I. Überblick. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 15. 1. 1972 i. F. der Bekanntmachung vom 25. 9. 2001. (BGBl. I S. 2518)
http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/betrvg-und-betriebsraete.pdf
triebsvereinbarungen können im Betrieb nach § 88 Ziff. 4 BetrVG Maßnah- men zur Integration ausländischer Arbeitnehmer geregelt werden, zudem auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlich- keit. Der Betriebsrat kann hier versuchen, ent
https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+04/194004.html
15.03.1995, E 79, 263 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 105 = NZA 1995, 961. (Ab- und Rückmeldung von BR-Mitgliedern). BAG v. 13.05.1997, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 119 = NZA 1997, 1062. (Ab- und Rückmeldung von BR-Mitgliedern). BAG v. 11.03.1998, E 88, 188 = AP Be
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studi...
Arbeitsbedingungen, Umfeld der Leistung und Gegenleistung. Formelle, aber auch materielle Arbeitsbedingungen, die früher oft in Arbeitsordnung gere- gelt waren. Normzweck: Nach BAG: Zurückdrängen des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Katalog abschließen
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/88
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 Die Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie ist das klassische, wenngleich nicht einzige Mittel, um zwischen den gleichberechtigten Betriebspartnern betriebliche Angelegenheiten zu
https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56703.htm
Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden 1. zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen; 1a. Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes; 2. die Errichtung.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Wie bei einer "normalen" Betriebsvereinbarung (§ 77 BetrVG) muss auch bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen der Vorrang gesetzlicher und tariflicher Regelungen beachtet werden (die Regelungen einer freiwilligen Betriebsvereinbarungen dürfen Arbeitnehme
https://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betri...
Darüber hinaus ist in §88 BetrVG die freiwillige BV geregelt. In §88 BetrVG werden nur Themenvorschläge gemacht. Die Regelungen aus §77 BetrVG gelten auch für freiwillige BV. Das besondere der freiwilligen BV ist, dass die Regelungen der erzwingbaren BV