(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
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https://www.uni-goettingen.de/de/%C3%9Cbungsfall+04/130052.html
Tarifvorbehalt des § 77 III 1 BetrVG in Abgrenzung zu Tarifvorrang des § 87 I EG BetrVG. Verstoß der BV gegen § 77 III 1 BetrVG? In zuvor abgeschlossenem Tarifvertrag hatten die Tarifparteien eine Regelung hins. eines Schichtensystems getroffen. Neue Reg
http://rg-dortmund.gi.de/fileadmin/gliederungen/rg-dortmund/archiv_neu/2010/201...
In der Argumentation des BAG ist über diese (fünf) Urteile hinweg eine Entwicklung fest- zustellen, welche es heute erlaubt, die Mitbestimmung der Betriebsräte gem. § 87 (1) 6. BetrVG bei der Einführung und Anwendung von im Prinzip allen EDV-Systemen ext
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. § 87 BetrVG. Allgemeine Grundsätze. ➢ Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung. ➢ Echtes Mitbestimmungsrecht. ➢ Betrifft grds. nur Maßnahmen mit kollektiver Wirkung („Schutzfunktion“)+- o Aus
http://www2.igmetall.de/homepages/projekt-rhein-main/file_uploads/rolledesbrima...
Ressort Arbeits- und. Gesundheitsschutz. Die neue Rolle der Betriebsräte im Arbeitsschutz. Nutzung der. Mitbestimmungsrechte. (§ 87, Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG) www.igmetall.de/gesundheit ...
http://www.althoffundpartner.de/tl_files/content/dokumente/betriebsrat_042010_1...
Allgemein wird die Mitbestimmung des § 87 BetrVG als „echte“, weil erzwingbare Mitbestimmung be- zeichnet. Dies folgt aus der in § 87 Abs. 2 BetrVG geregelten Möglichkeit, bei. Meinungsverschiedenheiten die Eini- gungsstelle anzurufen. § 87 Abs. 1 Betr-.
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_pb_as_mitbestimmungsrechte.pdf
Hans-Böckler-Stiftung. Gestaltungsauftrag im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die zentrale Vorschrift, wonach der Betriebsrat am betrieblichen. Arbeitsschutz zu beteiligen ist und dabei gestaltend wirken soll, stellt der § 87 Abs.1 Nr. 7 des BetrVG. § 87
https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/neu-im-betriebsrat/mitbestimmung...
Die in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten werden als "obligatorische Mitbestimmung bezeichnet.
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg087.html
Betriebsverfassungsgesetz - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - § 87 BetrVG.
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratslexikon/_87_BetrVG_Kurzko...
Der § 87 BetrVG (Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten) ist die mit Abstand wichtigste Mitbestimmungsvorschrift für den Betriebsrat. Hier sind seine zentralen erzwingbaren Mitbestimmungsrechte geregelt. Egal, ob es darum geht, eine Betriebsvereinbaru
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_6_B...
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen zu, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Sinn und Zw
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Die Aussage im § 87 BetrVG: "soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ..." ist so zu verstehen, dass diese Regelung so abschließend gestaltet ist, dass im Betrieb kein Gestaltungsspielraum mehr besteht. Besteht aber ein Spielraum,