Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt.
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https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+1/354600.html
III. Systematik der Betriebsverfassung. Organisatorischer Teil (§§ 1-73b BetrVG); Mitwirkung und Mitbestimmung (§§ 74-113 BetrVG). Allgemeine Vorschriften (§§ 74-80 BetrVG); Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers (§§ 81-86a BetrVG); Mitbestim
https://www.boeckler.de/mbf_bvd_gr_org._arb._br_pr.pdf
Belegschaft (§§ 39, 42 - 46, 81 - 86 BetrVG). · Rechenschaftspflicht, Betriebsversammlungen, Abteilungs- und. Mitarbeiterversammlungen, Teilnahmerecht, Kostenregelung. · Schriftliche Informationen, Mitteilungen, Schwarzes Brett, Rund- schreiben, Flugblät
https://cuvillier.de/uploads/preview/public_file/1013/9783869556574.pdf
Christian Possienke (Autor). Der Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender nach § 78a. BetrVG https://cuvillier.de/de/shop/publications/444. Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075 Göttingen, Germany. Tel
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Fitting-Betriebsverfassungsges...
21.01.2014 - Fall der Betriebsänderung 111, 86. – Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung. 77, 166. – Übergangsmandat des Betriebsrats 21a, 8f. Abspaltung von Unternehmen. – Restmandat des Betriebsrats 1, 173. Abstammung. – Begriff 75, 65. Abstimmung s.a.
https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0e92890e9b7d68000020/download/BetrVG.pdf
Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. §§ 74 bis 113. Erster Abschnitt. Allgemeines. §§ 74 bis 80. Zweiter Abschnitt. Mitwirkungs- und. Beschwerderecht des. Arbeitnehmers. §§ 81 bis 86a. Dritter Abschnitt. Soziale Angelegenheiten. §§ 87 bis 89. V
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/...
09.06.2010 - c) Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle, § 86 S. 2 BetrVG . ..... zuständigen Stellen im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG oder § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, da er weder zur ... 21 Im Gegensatz zum betriebsverfassungsrechtlichen Besc
https://www.steuernetz.de/gesetze/betrvg/86
1Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. 2Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt.
https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56700.htm
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/86
86:Ergänzende Vereinbarungen. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebli
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
... einigen konnten. Wie bei vielen Regelungsfragen gilt auch hier: Wenn es einen Tarifvertrag zu diesem Thema gibt, hat dieser Vorrang vor einer betrieblichen Regelung. Das heißt: Die betriebliche Regelung darf die Arbeitnehmer nur besser stellen als di
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Durch einen für den Betrieb geltenden Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann in den Fällen, in denen der Betriebsrat nach § 85 Abs.2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen kann, die Einigungsstelle durch eine betriebliche Beschwerdestel