§ 86 BetrVG, Ergänzende Vereinbarungen
Paragraph 86 Betriebsverfassungsgesetz

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Arbeitspapier 1

https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+1/354600.html
III. Systematik der Betriebsverfassung. Organisatorischer Teil (§§ 1-73b BetrVG); Mitwirkung und Mitbestimmung (§§ 74-113 BetrVG). Allgemeine Vorschriften (§§ 74-80 BetrVG); Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers (§§ 81-86a BetrVG); Mitbestim


PDF Dokumente zum Paragraphen

Organisation und Arbeit von Betriebs- und Personalräten

https://www.boeckler.de/mbf_bvd_gr_org._arb._br_pr.pdf
Belegschaft (§§ 39, 42 - 46, 81 - 86 BetrVG). · Rechenschaftspflicht, Betriebsversammlungen, Abteilungs- und. Mitarbeiterversammlungen, Teilnahmerecht, Kostenregelung. · Schriftliche Informationen, Mitteilungen, Schwarzes Brett, Rund- schreiben, Flugblät

Der Weiterbeschäftigungsanspruch ... - Cuvillier Verlag

https://cuvillier.de/uploads/preview/public_file/1013/9783869556574.pdf
Christian Possienke (Autor). Der Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender nach § 78a. BetrVG https://cuvillier.de/de/shop/publications/444. Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075 Göttingen, Germany. Tel

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Fitting-Betriebsverfassungsges...
21.01.2014 - Fall der Betriebsänderung 111, 86. – Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung. 77, 166. – Übergangsmandat des Betriebsrats 21a, 8f. Abspaltung von Unternehmen. – Restmandat des Betriebsrats 1, 173. Abstammung. – Begriff 75, 65. Abstimmung s.a.

Betriebsverfassungsgesetz - Betriebsratswahlen

https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0e92890e9b7d68000020/download/BetrVG.pdf
Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. §§ 74 bis 113. Erster Abschnitt. Allgemeines. §§ 74 bis 80. Zweiter Abschnitt. Mitwirkungs- und. Beschwerderecht des. Arbeitnehmers. §§ 81 bis 86a. Dritter Abschnitt. Soziale Angelegenheiten. §§ 87 bis 89. V

Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/...
09.06.2010 - c) Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle, § 86 S. 2 BetrVG . ..... zuständigen Stellen im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG oder § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, da er weder zur ... 21 Im Gegensatz zum betriebsverfassungsrechtlichen Besc


Webseiten zum Paragraphen

§ 86 BetrVG, Ergänzende Vereinbarungen - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/betrvg/86
1Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. 2Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche Beschwerdestelle tritt.

§ 86 BetrVG Ergänzende Vereinbarungen Betriebsverfassungsgesetz

https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56700.htm
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebliche.

BetrVG § 86 Ergänzende Vereinbarungen | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/86
86:Ergänzende Vereinbarungen. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass in den Fällen des § 85 Abs. 2 an die Stelle der Einigungsstelle eine betriebli

§ 86 - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
... einigen konnten. Wie bei vielen Regelungsfragen gilt auch hier: Wenn es einen Tarifvertrag zu diesem Thema gibt, hat dieser Vorrang vor einer betrieblichen Regelung. Das heißt: Die betriebliche Regelung darf die Arbeitnehmer nur besser stellen als di

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 86 Ergänzende Vereinba ... / 3 ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Durch einen für den Betrieb geltenden Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann in den Fällen, in denen der Betriebsrat nach § 85 Abs.2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen kann, die Einigungsstelle durch eine betriebliche Beschwerdestel


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Zweiter Abschnitt: Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers › § 86

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 86 BetrVG
    § 86 Abs. 1 BetrVG oder § 86 Abs. I BetrVG

  • Werbung