§ 84 BetrVG, Beschwerderecht
Paragraph 84 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.


(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.


(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach den §§ 84 und 85 ...

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Die Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach den §§ 84 und 85 BetrVG 72. Bereits nach bisherigem Recht war anerkannt, daß sich der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber und Betriebsrat beschwe- ren konnte. Ein Beschwerderecht gegenüber dem .Arbeitge- ber wurde unm

Informationsanspruch des Betriebsrats beim betrieblichen ...

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Überwachung des BEM durch den Betriebsrat - Bartsch Rechtsanwälte

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80 Abs. 2 BetrVG; § 84 Abs. 2 SGB IX;. §§ 28 Abs. 2, 32 BDSG. 1. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem. Betriebsrat zur Auskunft über die Arbeit- nehmer, die für ein betriebliches Einglie- derungsmanagement (BEM) in Betracht kommen, verpflichtet. 2. Das Über

Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im Betriebsverfassungsgesetz

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Überwachungsrecht des Betriebsrates beim BEM - Reha-Recht

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Webseiten zum Paragraphen

BetrVG § 84 Beschwerderecht | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/84
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er ka

84 Abs. 1-3 BetrVG - BZO-Wissen

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84 Abs. 1-3 - Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich direkt beim Arbeitgeber zu beschweren.

1.4.10 Wie hat der Betriebsrat Beschwerden der Beschäftigten nach ...

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01.04.2010 - Das Beschwerderecht ist im §84 BetrVG geregelt. Darin erhalten die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen im Betrieb zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt oder beeinträchtigt fühlt. Die/der Beschäftigte kann auch

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1 Vorbemerkungen Rz. 1 Das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG wird durch § 85 BetrVG um ein kollektives Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung des Betriebsrats ergänzt. Der Arbeitnehmer kann seine Beschwerde beim Betriebsrat entweder unmit

§ 84 BetrVG Beschwerderecht Betriebsverfassungsgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56698.htm
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt.


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Zweiter Abschnitt: Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers › § 84

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 84 BetrVG
    § 84 Abs. 1 BetrVG oder § 84 Abs. I BetrVG
    § 84 Abs. 2 BetrVG oder § 84 Abs. II BetrVG
    § 84 Abs. 3 BetrVG oder § 84 Abs. III BetrVG

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