(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
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https://freidok.uni-freiburg.de/dnb/download/5256
Die Beschwerderechte des Arbeitnehmers nach den §§ 84 und 85 BetrVG 72. Bereits nach bisherigem Recht war anerkannt, daß sich der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber und Betriebsrat beschwe- ren konnte. Ein Beschwerderecht gegenüber dem .Arbeitge- ber wurde unm
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/zbvronline_2012_12_05.pdf
07.02.2012 - Die Benennung der Arbeitnehmer ist zur Durchführung der sich aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 84. Abs. 2 Satz 7 SGB IX ergebenden Überwachungsaufgabe erforderlich. 2. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Namen der Arbeitnehmer mit Arbeits
http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/tw/Ueberwachung_BEM_duch_Betrie...
80 Abs. 2 BetrVG; § 84 Abs. 2 SGB IX;. §§ 28 Abs. 2, 32 BDSG. 1. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem. Betriebsrat zur Auskunft über die Arbeit- nehmer, die für ein betriebliches Einglie- derungsmanagement (BEM) in Betracht kommen, verpflichtet. 2. Das Über
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im BetrVG. Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmer- schutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der ein- zelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen. Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im. Verhältnis zum A
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2014/B10-2014_Ueberwachungs...
05.06.2014 - sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1. BetrVG ergebende Aufgabe des Be- triebsrats. 3. Die Übermittlung der Namen der Be- schäftigten, denen der Arbeitgeber ein BEM anbieten muss, ist für den. Betriebsrat zur Durchführung seiner. Überwachungsau
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/84
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er ka
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
84 Abs. 1-3 - Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich direkt beim Arbeitgeber zu beschweren.
https://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betri...
01.04.2010 - Das Beschwerderecht ist im §84 BetrVG geregelt. Darin erhalten die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen im Betrieb zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt oder beeinträchtigt fühlt. Die/der Beschäftigte kann auch
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkungen Rz. 1 Das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG wird durch § 85 BetrVG um ein kollektives Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung des Betriebsrats ergänzt. Der Arbeitnehmer kann seine Beschwerde beim Betriebsrat entweder unmit
https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56698.htm
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt.