§ 83 BetrVG, Einsicht in die Personalakten
Paragraph 83 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.


(2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Schulungsansprüche des Betriebsrates aus § 37 Abs. 6 BetrVG

http://www.lag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Schulungsansprueche.PPTX
Schulungsansprüche des Betriebsrates aus § 37 Abs. 6 BetrVG ... 12.04.1996, 11(13) TaBV 83/95; LAG Hamm v. ... Interessen als auch die des BR und der Arbeitnehmer berücksichtig; Zeitpunkt für die Beurteilung ist die Beschlussfassung des Betriebsrates; na


PDF Dokumente zum Paragraphen

Einsichtnahme in die Personalakte - ver.di b+b

https://www.verdi-bub.de/fileadmin/Praxistipps/14_EinsichtinPersonalakte.pdf
Die rechtliche Grundlage zur Einsichtnahme in die Personalakte findet sich in § 83 Abs. 1 Be- triebsverfassungsgesetz (BetrVG): „Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten. Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Verlag Franz Vahlen GmbH

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30.01.2012 - 1. Teil. Allgemeine Vorschriften. 144. Druckerei C.H. Beck. Fitting: Betriebsverfassungsgesetz ..................................... Medien mit Zukunft. Erstversand, 30.01.2012. Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979; GK-ArbGG/Dörner § 81 Rn 109). Wegen w

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Beck Shop

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21.01.2014 - Anspruch auf Arbeitsbefreiung 37, 41. – Betriebsratsmitglied bei Verletzung der. Abmeldepflicht 37, 56. – Entfernungsanspruch 83, 15. – kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei – 87, 82. – Unzulässigkeit einer betriebsverfassungs- recht

Inhalt - Bund-Verlag

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Das Problem der Weiterqualifizierung . . . . . . . . . . 75. 1. Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbildung? . 75 a) § 81 BetrVG? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 b) Nebenpflicht des Arbeitgebers zur Schaffung der Voraussetzungen für die Arbeit

Dr. Andreas Priebe Straf- und Bußgeldvorschriften im ...

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Selbst vielen Betriebsräten ist es nicht bekannt, dass das BetrVG in den §§ 119-121 mehrere Straf- und Bußgeldvorschriften enthält: Der Gesetzgeber wertet eine Reihe von. Verstößen gegen das BetrVG als Straftaten und bedroht sie mit Freiheits- oder. Geld


Webseiten zum Paragraphen

BetrVG § 83 - Einsichtsrecht bei Personalakten - IG Metall @ SAP

http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg083.html
Betriebsverfassungsgesetz - Einsicht in die Personalakten - § 83 BetrVG.

BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/83
(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, sowei

Tillmanns, Heise, ua, BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten - Haufe

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1 Allgemeines Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, k

BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136748_83/
17.07.2017 - 83 Einsicht in die Personalakten. (1) 1Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. 2Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. 3Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt

§83 BetrVG Einsicht in Personakte für Arbeitnemer, was ist erlaubt

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Kommentar zum Urteil. Die unten zu sehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stellt klar, dass Arbeitnehmern aus § 83 BetrVG ein Recht auf Einsichtnahme in ihre Personalakte zusteht. Das gilt selbst dann wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat ex


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Zweiter Abschnitt: Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers › § 83

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 83 BetrVG
    § 83 Abs. 1 BetrVG oder § 83 Abs. I BetrVG
    § 83 Abs. 2 BetrVG oder § 83 Abs. II BetrVG

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