(1) In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Die Aufgaben müssen im Zusammenhang mit den von der Arbeitsgruppe zu erledigenden Tätigkeiten stehen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Für den Widerruf der Übertragung gelten Satz 1 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend.
(2) Die Arbeitsgruppe kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen schließen; eine Vereinbarung bedarf der Mehrheit der Stimmen der Gruppenmitglieder. § 77 gilt entsprechend. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer Angelegenheit nicht einigen, nimmt der Betriebsrat das Beteiligungsrecht wahr.
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http://www.kanzlei-hessling.de/de/veroeffentlichungen/download/296/437319a6d062...
27 Abs. 3 und 28a BetrVG), es sollte jedoch schon aus Beweisgründen so gehandhabt werden. M. Hessling, Die Betriebsratssitzung. 06.11.2006. 70. Die Sitzungsniederschrift. Praxistipp: Es empfiehlt sich, die Beschlüsse auf einem extra Formular festzuhalten
http://d-nb.info/97716652x/04
Kapitel I: Übertragung von Aufgaben auf die Arbeitsgruppe durch den. Betriebsrat. 30. A. Voraussetzungen der Aufgabenübertragung auf Arbeitsgruppen. 30. I. Arbeitsgruppe nach § 28 a BetrVG. 30. 1. Bestimmung des personellen Anwendungsbereichs des. § 28 a
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
Stellen des Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 23. 7. 2001 zum Gegenstand von Neuregelungen gemacht. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund sind teamorientierte und dezentrale Formen der Arbeits- organisation, an die das Betriebsverfassungsgesetz
https://www.boeckler.de/mbf_bvd_gr_org._arb._br_pr.pdf
Sachausstattung (§ 40 BetrVG). · Angemessener Büro- und Sitzungsraum. · Büroausstattung: Informations- und Kommunikationstechnik. · Kosten der Arbeitnehmervertretung. – Ausschüsse, Arbeitsverteilung, Kommunikationsstrukturen. (§§ 27, 28, 28a, 53 BetrVG).
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
Aufgaben. Arbeitsgruppen (§ 28a). Betriebe über 100 AN. Rahmenvereinbarung mit. Arbeitgeber. Sitzungen des Betriebsrats (§§ 29 ff. BetrVG). • Einberufung, Leitung: BR-Vorsitzender (§ 29 II BetrVG). • Teilnehmer: BR-Mitglieder (§ 29 II), Schwerbehinderten
https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+04/128023.html
I. Geschäftsführung des Betriebsrats, §§ 26 ff. BetrVG. 1. Vorsitz, § 26 BetrVG. 2. Mögliche Delegation von Aufgaben an Ausschüsse a) Betriebsausschuss, § 27 BetrVG b) Fachausschüsse, § 28 I BetrVG c) Gemeinsamer Ausschuss von Betriebsrat und Arbeitgeber
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
28a Abs. 1 - Wie funktioniert eine Übertragung von Betriebsratsaufgaben auf Arbeitnehmergruppen?
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/28a
(1) In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
65 Abs. 1, 73 Abs. 2, 73b Abs. 2 BetrVG). Für Arbeitnehmervertretungen nach § 3 BetrVG gilt die Regelung teils unmittelbar (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), teils entsprechend (§ 3 Abs. 1 Nr, 2, 3 BetrVG). § 28a BetrVG ist hinsichtlich der Voraussetzungen und d
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136748_28a/
17.07.2017 - (1) 1In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahme
https://www.peterlang.com/view/product/55982
Die Übertragung von Betriebsratsaufgaben auf Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG). Series: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes ...