(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit
(2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
(3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
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http://www.lag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Schulungsansprueche.PPTX
Anspruch des Teilnehmers aus § 37 Abs. 6 und Abs. 2 (und § 611 BGB = Vergütungsanspruch ) ist abgeleiteter Anspruch und bedarf eines ordnungsgemäßen BR-Beschlusses für die Schulungsteilnahme (Fitting BetrVG 27.A.; § 37 Rdnr. 161); Arbeitsgerichtliches „C
https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0e92890e9b7d68000020/download/BetrVG.pdf
... Richtlinie 2000/78/. EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der. Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16). Fußnote. (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1975 +++).
https://www.betriebsratspraxis24.de/fileadmin/_temp_/Betriebsratspraxis24_Downl...
21b BetrVG – Restmandat. § 22 BetrVG – Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats. § 23 BetrVG – Verletzung gesetzlicher Pflichten. § 24 BetrVG – Erlöschen der Mitgliedschaft. § 25 BetrVG – Ersatzmitglieder. § 26 BetrVG – Vorsitzender. § 27 BetrVG – Be
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2013/zbvronline_2013_04_01.pdf
15.08.2012 - übertragen werden können. 2. Die monatlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber iSd. § 74 Abs. 1 BetrVG zählen nicht zu den laufenden Geschäften iSd. § 27 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. 3. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss di
http://www.zaar.uni-muenchen.de/organisation/abteilung1/schriftenverzeichnis/20...
14 a BetrVG, Antragsbefugnis nach § 23 I BetrVG, Be- triebsausschuss nach § 27 BetrVG, Ausschüsse und Arbeits- gruppen nach §§ 28, 28 a BetrVG, aber auch Betriebsgröße für das Übergangsmandat nach§ 21 a II BetrVG und Stimm- gewicht im Gesamtbetriebsrat n
http://www.corso-server.de/files/93a0ff46c3f5765daa49a148492ac38c.pdf
damit ihr eure Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb aktiv vertreten könnt, stehen euch nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Schulungen und bezahlte Freistellun- gen zu. Nehmt diese Möglichkeit wahr! Es macht Spaß, sich zu qualifizieren und s
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/27
Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiter
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
27 Abs. 2+3 - Welche "laufenden Geschäfte" und anderen Aufgaben übernimmt der Betriebsausschuss auf welchem Weg? Wie wird das bei kleineren Betriebsräten (ohne Betriebsausschuss) gehandhabt?
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Betriebsräte müssen bereits ab einer Größe von 9 Mitgliedern einen sogenannten Betriebsausschuss bilden, der als Führungs- und Verwaltungsgremium gewählt wird. Die Größe des Betriebsausschusses hängt von der Größe des Betriebsratsgremiums ab (siehe Geset
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/betriebsausschuss.html
Errichtung und Zusammensetzung. Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss (§ 27 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Die Vorschrift über die Bildung des Betriebsausschusses ist zwingend. Sie kann weder durch Tarifvertrag noch du
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
27 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG finden dann ebenfalls Anwendung, § 27 Abs. 1 BetrVG mit angepassten Mitgliederzahlen (§§ 51 Abs. 1, 59 Abs. 1 BetrVG). Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung ist § 27