(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.
(2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.
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gemäß 5 37 Abs. 6 und 7 BetrVG.2. 2. Wann können Ersatzmitglieder in den. Betriebsrat eintreten? & 25 Abs. 1 BetrVG regelt, dass Ersatzmitglie- der in den Betriebsrat nachriicken, wenn ein originäres Betriebsratsrnitglied endgüitig aus dem Betriebsrat au
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Urlaub eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes führt automatisch zu dessen Verhinderung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. 2. Der Sonderkündigungsschutz für das nachgerückte Ersatzmitglied setzt mit Beginn des Arbeitstages ein, bei gleitender Arbeitszeit
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Verbot der Wahlbehinderung und der Wahlbeeinflussung (§ 20 BetrVG) .............24. II. Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber. (§ 15 Kündigungsschutzgesetz) sowie für die ersten drei Arbeitnehmer, die zur. Betriebsversammlung
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20.01.2014 - 25; kritisch hiergegen GMP/Matthes/Schlewing § 2a Rn 19). – Kündigungsschutzklagen von BRMitgl. (BAG 23.8.84 AP Nr. 17 zu § 103. BetrVG 1972; GK-ArbGG/Dörner § 2a Rn 26). – Anspruch des Auszubildenden auf Weiterbeschäftigung nach § 78a. – St
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01.11.2012 - 25 Abs 1 S 2 BetrVG, § 25 Abs 2. BetrVG. Zitiervor- schlag: Landesarbeitsgericht Schles- wig-Holstein, Beschluss vom 01. November 2012 – 5 TaBV 13/12 –, juris. Anfechtung einer betriebsratsinternen Wahl - Reihenfolge der zu la- denden Ersatz
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25 Abs. 1+2 - Wann und in welchen Fällen kommt welches Ersatzmitglied (vorübergehend oder dauerhaft) zum Einsatz?
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25:Ersatzmitglieder. (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksi
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1 Allgemeines Rz. 1 § 25 BetrVG regelt das Nachrücken von Ersatzmitgliedern für endgültig ausgeschiedene (§ 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG) bzw. zeitweilig verhinderte (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) Mitglieder des Betriebsrats. Die Vorschrift sichert die Kontinuität d
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Reihenfolge der Berücksichtigung. Wurde der Betriebsrat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) gewählt, ist bei Vertretungen oder erforderlichem Nachrücken das Ersatzmitglied mit der höchsten Stimmenzahl der nicht gewählten Ersatzmitgliede
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/N/nachruecken-betriebsrat.ht...
Wurde der Betriebsrat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, rückt das Ersatzmitglied mit der höchsten Stimmenzahl der Ersatzmitglieder nach (§ 25 Abs. 2 BetrVG). Gehört das zu vertretende oder ausscheidende Betriebsratsmitglied dem Geschlecht i