§ 29 BetrVG, Einberufung der Sitzungen
Paragraph 29 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.


(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.


(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.


(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

29 BetrVG Einberufung der Sitzungen - Bund-Verlag

https://www.bund-verlag.de/dam/jcr:a0bf1d85-f7dd-40ba-872f-88cb2e04822f/Lesepro...
29 Einberufung der Sitzungen. (1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebe- nen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die. Sitzung, bis der Be

Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Beschlussfassung des ...

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/140321_bag_7AS613.pdf
22.01.2014 - Für die Heilung eines Verfahrensmangels iSd. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG reicht es aus, dass alle. Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig (§ 33 A

Landesarbeitsgericht Schles - DGB Rechtsschutz GmbH

https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/BR_...
Entscheidungs- datum: 01.11.2012. Aktenzeichen: 5 TaBV 13/12. Dokumenttyp: Beschluss. Quelle: Normen: § 19 BetrVG, § 29 Abs 2 S 6 BetrVG,. § 25 Abs 1 S 2 BetrVG, § 25 Abs 2. BetrVG. Zitiervor- schlag: Landesarbeitsgericht Schles- wig-Holstein, Beschluss

Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat ...

https://www.ewr-consulting.de/sites/default/files/Sachverstaendiger_0.pdf
1. Rechtzeitige Einladung zur Betriebsratssitzung an die Betriebsratsmit- glieder durch den Vorsitzenden des Betriebsrates (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Die Beschlussfassung über einen Sachverständigen ist als eigener Ta- gungsordnungspunkt zu dokumentieren und

seminarprogramm 2018 - Seminare Betriebsrat

http://www.brb-uwe-michalski.de/mediapool/96/960947/data/AA.Flyer_brb.pdf
Nachwirkung bei Kündigung. - Sonderfall Betriebsübergang § 613a BGB. Schriftführung im Betriebsrat (2 Tage). - Einladung Sitzung § 29 BetrVG - Formale Grundlagen BR-Sitzung. - Fehlerhafte Protokollführung. - Protokollarten. - Aufbau Protokoll § 24 BetrVG


Webseiten zum Paragraphen

29 Abs. 2 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
29 Abs. 2+3 - Wie wird korrekt und rechtssicher zu "normalen" Betriebsratssitzungen eingeladen?

Tillmanns, Heise, ua, BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkung Die Bedeutung von § 29 BetrVG liegt - auch für den Arbeitgeber - vor allem in seinem Absatz 2. Er stellt Bedingungen auf, die vom Betriebsrat zwingend einzuhalten sind, damit sein Beschluss nicht unwirksam ist. Die mögliche Unwirksamkeit e

ifb - betriebsrat.de - Das Wissensportal für den Betriebsrat - Lexikon ...

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/betriebsratssitzungen.h...
Kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung nicht nach, so müssen die gewählten Mitglieder selbst die Initiative ergreifen und zur konstituierenden Sitzung einladen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die konstituierende Sitzung, bis der Betriebsra

§29 BetrVG Einberufung der Sitzungen – WahlWiki

http://betriebsrat-wahl-wiki.de/index.php?title=%C2%A729_BetrVG_Einberufung_der...
11.09.2013 - §29 Einberufung der Sitzungen. (1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung,

§ 29 Abs. 4 Satz 2 BetrVG | Dr. Gloistein & Partner

http://www.gloistein-partner.de/original/begriff/29-abs-4-satz-2-betrvg
Die Willensbildung des Betriebsrats bedarf eines Rahmens. Gerade in mehrköpfigen Betriebsräten ist es erforderlich, dass die Mitglieder zusammen kommen können, um ihren Aufgaben nachzukommen und insbesondere etwaige Beschlüsse umsetzen zu können. Das Bet


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats › § 29

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 29 BetrVG
    § 29 Abs. 1 BetrVG oder § 29 Abs. I BetrVG
    § 29 Abs. 2 BetrVG oder § 29 Abs. II BetrVG
    § 29 Abs. 3 BetrVG oder § 29 Abs. III BetrVG
    § 29 Abs. 4 BetrVG oder § 29 Abs. IV BetrVG

  • Werbung