(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Ist zweifelhaft, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, so können der Arbeitgeber, jeder beteiligte Betriebsrat, jeder beteiligte Wahlvorstand oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen.
(3) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor, stellt deren Ergebnis in einer Niederschrift fest und gibt es den Arbeitnehmern des Betriebs bekannt. Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden.
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Die Beteiligten streiten im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG darüber, ob die beteiligten Arbeitgeber ei- nen gemeinsamen Betrieb führen. Der eine Arbeitgeber ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration behinderte
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09.01.2018 - Anfechtung der Wahl/ Wahlschutz. Magdeburg: M 18/1 am 09.01.2018 normales WV. M 18/2 am 16.01.2018 vereinfachtes WV. M 18/3 am 23.01.2018 normales WV. M 18/4 am 30.01.2018 normales WV. M 18/5 am 13.02.2018 vereinfachtes WV. M 18/6 am 27.02.2
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09.12.2009 - Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann die Betriebsratsfähigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen. Organisationseinheit gesondert gerichtlich festgestellt werden. 2. Betrieb und Betriebsteil sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Bei der Beurteilung, ob
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20.01.2014 - Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972). – Entgeltansprüche von BRMitgl. für die durch ihre Amtstätigkeit versäumte Ar- beitszeit sowie Ansprüche auf bezahlte Freistellung oder Abgeltung von. BRTätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (BAG 26.9.90 AP Nr. 4 zu
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Statusverfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, oder er kann vor oder während der Betriebsratswahl einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Hat die Wahl bereits stattgefunden, bleiben dem Arbeitgeber die. Wah
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