§ 109a BetrVG, Unternehmensübernahme
Paragraph 109a Betriebsverfassungsgesetz

In Unternehmen, in denen kein Wirtschaftsausschuss besteht, ist im Fall des § 106 Abs. 3 Nr. 9a der Betriebsrat entsprechend § 106 Abs. 1 und 2 zu beteiligen; § 109 gilt entsprechend.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Arbeitsrecht im Rahmen eines Unternehmenskaufes - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_2_988.pdf
gilt das unter a) gesagte), der Betriebsrat gem. § 109a. BetrVG entsprechend den Vorgaben des § 106 Abs. 1 und 2. BetrVG zu beteiligen und insbesondere zu unterrichten. So- fern ein Wirtschaftsausschuss besteht, erfolgt die Unterrich-. 51 Kania, in: Erfu

Mit dem Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen ...

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_fininvest_2008_08_18_sick.pdf
18.08.2008 - (WpHG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Aktiengesetz (AktG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Folgende Inhalte sind geregelt: ▫ Zugunsten des Wirtschaftsausschusses bzw. des Betriebsrats ist nunmehr in § 106

Fehlerhafte Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses Die verspätete ...

http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/zbvronline_2012_0708_01.pdf
aus § 106 Abs. 2 BetrVG verstoßen habe (Bl. 11 d.A.), dass sie zukünftig ihre Pflichten zur Information bzw. Unterrichtung nach § 106 Abs. 2 BetrVG gegenüber dem Wirtschaftsausschuss ordnungsgemäß, ..... Wirtschaftsausschusses handelt, entscheidet die Ei

Betriebsverfassungsgesetz präzise und kompakt

http://www.advo-gross.de/tl_files/advo-gross/alt/documents/1225105642.pdf
Neukommentierung der Antidiskriminierungsregelungen im Zusammenhang mit dem AGG (§ 75 BetrVG); Erläuterung der neuen BetrVG-Vorschriften § 106 Abs. 2 S. 2, § 106 Abs. 3 Nr. 9a, § 109a BetrVG (Gesetz zur Begrenzung der mit. Finanzinvestitionen verbundenen

Arbeitspapier 10

https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+10/364511.html
1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses (§§ 106-109 BetrVG) a) Zweck der Regelung: Frühzeitige Unterrichtung/Beratung der/mit der Arbeitnehmerseite b) Anwendungsbereich. Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern. (


Webseiten zum Paragraphen

Tillmanns, Heise, ua, BetrVG § 109a Unternehmensübernahme - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkung Rz. 1 Durch das Gesetz über die Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12.8.2008 (BGBl I S. 1666), ist § 109 a neu in das BetrVG eingefügt worden. Der Betriebsrat ist danach in Unternehmen,

BetrVG § 109a Unternehmensübernahme | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/109a
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

§ 109a BetrVG Unternehmensübernahme Betriebsverfassungsgesetz

http://www.buzer.de/gesetz/4043/a156108.htm
In Unternehmen, in denen kein Wirtschaftsausschuss besteht, ist im Fall des § 106 Abs. 3 Nr. 9a der Betriebsrat entsprechend § 106 Abs. 1 und 2 zu beteiligen; § 109 gilt entsprechend.

BetrVG § 109a Unternehmensübernahme - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136748_109a/
12.08.2008 - Vierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sechster Abschnitt: Wirtschaftliche Angelegenheiten. Erster Unterabschnitt: Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. § 109a Unternehmensübernahme [1]. In Unternehmen, in

Das Betriebsverfassungsgesetz - § 109a BetrVG - Kanzlei Pavel

https://www.ra-pavel.de/index.php/109a-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihr Anwalt aus Hannover informiert Sie zu § 109a BetrVG.


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Sechster Abschnitt: Wirtschaftliche Angelegenheiten › Erster Unterabschnitt: Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten › § 109a

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 109a BetrVG
    § 109a Abs. 1 BetrVG oder § 109a Abs. I BetrVG

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