(1) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu beraten.
(2) Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
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http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/84/9b926ca8d63849c05a30783...
17.11.2007 - Ein lediglich nachwirkender Tarifvertrag sperrt betriebliche Regelungen nach § 87 BetrVG nicht (BAG v. 14. 2. 1989 – 1 AZR 97/88, AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 ). Bloße Tarifüblichkeit im Sinne von § 77 Abs. 3 BetrVG sperrt das Mitbestimmungs
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Der betriebliche Koalitionsvertrag. Recht verstehen… …damit Sie (sich) recht verstehen. © Dirk Sommer RA u. FAArbR. Wo? Insbesondere : §§ 87, 91,. 94, 95, 97, 98, 99 ff.,102 ff.,. 111, 112 BetrVG. § 75 BetrVG. Woran? § 23 BetrVG. Sicherheit? Wie? § 2 Bet
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96 – 98 BetrVG a) Grundsatz: § 96 I 1 BetrVG. ➢ Allgemeine Pflicht von ArbGeb und BR Berufsbildung der AN zu fördern. ➢ Allgemeines Beratungs- und Vorschlagsrecht des BR in betrieblichen Be- rufsbildungsangelegenheiten b) Besonderes Beratungsrecht, § 97
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Voraussetzungen für die Mitbestimmung nach BetrVG § 97 (2). „Der Arbeitgeber hat technische Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe geplant, die die Tätigkeit ändern und in der Folge die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr ausreichen,
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ISBN 3-936582-97-1. 26 €. 36. Martin Busch. Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im BetrVG. Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmer- schutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der ein- zelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen. Abhängigkeit und sein
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Anfechtung der Wahl des Freigestellten (§ 38 BetrVG) . . . . . . . . . . . 36. Arbeitsbefreiung anderer Betriebsratsmitglieder (§ 37 BetrVG) . . . . . 42. Arbeitsbefreiung aus konkretem ... 65. Auswahl des/der Freizustellenden (§ 38 BetrVG) . . . . . . .
http://hamburg.dgb.de/presse/++co++7df153ee-056b-11e6-8866-52540023ef1a
BAG. 12.11.1997, Az.: 7 ABR 14/97. ZENTRALE VORSCHRIFTEN. IM BETRVG: Mitglieder des Betriebsrates und der JAV auf den unterschiedlichen Ebenen im Unternehmen und Konzern, des Wirtschaftsausschusses, der. Vertretungen nach § 3, der Einigungsstelle, einer
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Das Mitbestimmungsrecht nach § 97 Abs. 2 BetrVG kommt immer dann ins Spiel, sobald bei solchen Veränderungsplanungen erkennbar wird, dass die bei den betroffenen Arbeitnehmern vorhandenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten wohl nicht ausreichen werde
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/personelle-angelegenheiten/einri...
Nach § 97 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat in Ergänzung zu § 96 BetrVG ein besonderes Beratungs- und Vorschlagsrecht hinsichtlich. der Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung,; der Einführung betrieblicher Berufsbildungs
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/97
97:Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung. (1) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an auß
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Die in § 97 BetrVG ursprünglich enthaltene Vorschrift wurde zu Abs. 1 und durch das in Abs. 2 neu geschaffene Mitbestimmungsrecht ergänzt. § 97 Abs. 2 BetrVG sieht im Fall der Durchführung von Veränderungen durch den Arbeitgeber, die dazu führen, dass si
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Mit dem ermittelten Bildungsbedarf kann der BR konkrete Forderungen erstellen und sich für Bildungsmaßnahmen stark machen. Dies kann er zum Beispiel, in dem er das Beratungsrecht des §97 BetrVG in Anspruch nimmt. Der Arbeitgeber hat mit dem BR über konkr