§ 77 BetrVG, Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
Paragraph 77 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.


(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.


(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.


(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen.


(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.


(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Fall 4:

https://www.uni-goettingen.de/de/%C3%9Cbungsfall+04/130052.html
Tarifvorbehalt des § 77 III 1 BetrVG in Abgrenzung zu Tarifvorrang des § 87 I EG BetrVG. Verstoß der BV gegen § 77 III 1 BetrVG? In zuvor abgeschlossenem Tarifvertrag hatten die Tarifparteien eine Regelung hins. eines Schichtensystems getroffen. Neue Reg

Privatdozent Dr - Prof. Dr. Boemke - Universität Leipzig

https://arbeitsrecht.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/arbeitsrecht.jura.uni-leipzi...
(Umfassende Regelungskompetenz der Betriebspartner, Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können sowohl betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen als auch Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sein (Rüc


PDF Dokumente zum Paragraphen

Tarifvorrang und Betriebsvereinbarungen - Hans-Böckler-Stiftung

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_hintergrund_tarifvorrang_bv.pdf
Geregelt ist der Vorrang der Tarifverträge in § 77 Abs 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie ergänzend im Einleitungssatz von § 87 BetrVG Diese beiden Vorschriften bilden die. Dreh- und Angelpunkte zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag Der

II. Grundsätze in sozialen Angelegenheiten

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
II. Grundsätze in sozialen Angelegenheiten. 1. Verhältnis von § 77 III und § 87 I 1 BetrVG. § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Mitbestimmung des BR nach § 87 I 1 BetrVG: → „soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht“. • Voraussetzungen in Bezug

Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßenden ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-112841?all=Fal...
12.10.2016 - Leitsätze: 1. Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist schwebend unwirksam. Dieser Schwebezustand kann nach der Rechtsprechung des BAG durch übereinstimmende. Regelung der Tarifvertragsparteien auch rückwirkend durc

Die rechtlichen Auswirkungen der gegen § 77 Abs. 3 BetrVG ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783899361001_Excerpt_001.pdf
Steuer, Wirtschaft und Recht 230. Die rechtlichen Auswirkungen der gegen § 77 Abs. 3 BetrVG · verstoßenden Betriebsvereinbarungen. Zugl. Diss. Technische Universität Dresden 2003. Bearbeitet von. Ralf Goethner. 1. Auflage 2003. Taschenbuch. XII, 176 S. P

Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen 1 ...

http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2009/zbvronline_2009_02_01.pdf
23.01.2008 - Gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG gelten die Regelungen einer Betriebsvereinbarung auch nach deren. Ablauf weiter, wenn sie Angelegenheiten betreffen, in denen der Spruch der Einigungsstelle die. Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen


Webseiten zum Paragraphen

77 Abs. 3 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
77 Abs. 3+4 - Regelungsbereiche und Geltung von Betriebsvereinbarungen.

Lexikon für den Betriebsrat: Tarifvorbehalt

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/T/tarifvorbehalt.html
Die zum Schutz der Tarifautonomie verfügte Regelungssperre über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen in Betriebsvereinbarungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden (§ 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG).

Das Betriebsverfassungsgesetz - § 77 BetrVG - Kanzlei Pavel

https://www.ra-pavel.de/index.php/77-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 77 BetrVG.

Die Betriebsvereinbarung - Definition, Inhalte, wichtige Infos | W.A.F.

https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/betriebsratsvorsitzende/betriebs...
Eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG stellt eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, als Vertreter der Belegschaft, dar. Sie ist ein eigenes Rechtsinstrument der Betriebsverfassung. Wegen ihrer Normwirkung ist sie somit das

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Von besonderer Bedeutung ist dabei der Abs. 3, in dem der Vorrang tarifvertraglicher Regelungen enthalten ist und der die Regelungsbefugnis der Betriebspartner erheblich einschränkt. § 77 gilt entsprechend für Vereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Erster Abschnitt: Allgemeines › § 77

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 77 BetrVG
    § 77 Abs. 1 BetrVG oder § 77 Abs. I BetrVG
    § 77 Abs. 2 BetrVG oder § 77 Abs. II BetrVG
    § 77 Abs. 3 BetrVG oder § 77 Abs. III BetrVG
    § 77 Abs. 4 BetrVG oder § 77 Abs. IV BetrVG
    § 77 Abs. 5 BetrVG oder § 77 Abs. V BetrVG
    § 77 Abs. 6 BetrVG oder § 77 Abs. VI BetrVG

  • Werbung