(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.
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https://www.uni-goettingen.de/de/%C3%9Cbungsfall+01/130048.html
Zweiwochenfrist des § 19 II BetrVG gilt auch nur für Anfechtung. Nichtigkeit kann auch außerhalb der Frist geltend gemacht werden. III. Verstoß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl? 1. Anzahl der Betriebsratsmitglieder bei 75 AN: 5, § 9
http://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/p1...
Konsequenzen: • AG muss Gebot bei Ausübung des Direktionsrechts sowie Organisation des Betriebes und der allg. Arbeitsbedingungen beachten. • BR muss Gebot bei Ausübung der Mitbestimmung beachten. • BR kann die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer v
http://www.dgb-jugend.de/mediabig/6229A.pdf
BetrVG. BPersVG. BaWüPersVG. BayPersVG. BlnPersVG. Bund. Baden-Württemberg. Bayern. Berlin. Beschwerderecht auf Gleichbehandlung wegen Diskriminierung. § 13 AGG i.V.m. §. 75 BetrVG. § 67 I. § 67 I. Art. 68 I. § 71 I. Behandlung von Beschwerden durch. Bet
https://www.boeckler.de/pdf/v_2016_10_17_ws1_koenig.pdf
87 Abs. 1, Nr. 6 BetrVG (gleichlautend: 75 Abs. 3 Nr.17. BPersVG) Mitbestimmung bei der Einführung und. Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der. Arbeitnehmer zu überwachen. • § 75 Abs. 2 BetrVG
https://freidok.uni-freiburg.de/dnb/download/5256
75 Il BetrVG 1972), — erscheint demnächst in AuR dort unter 1 4 und 11 2 und Rüthers-Stindt, Der Kreis der lei- tenden Angestellten in der neuen Betriebsverfassung, BE. 1972, S. 973 (977). 19)Vgl. dazu ausführlich Lötvisch, a.a.O., (wie Note 18). 20)So a
http://www.schwegler-rae.de/news/Newsletter-2-2016.pdf
Sachverhalten sicherstellen. Ansprüche von Arbeitnehmern auf Gleichbehandlung erkennt das BAG grundsätzlich an. Zu der umstrittenen Thematik, ob auch dem. Betriebsrat bei Verletzung von § 75 Abs. 1 BetrVG ein Beseitigungs- und. Unterlassungsanspruch zust
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg075.html
Betriebsverfassungsgesetz - Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen - § 75 BetrVG.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
75 Abs. 1 - Grundsätze: "Recht und Billigkeit" und Gleichbehandlung.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Trotzdem ist der § 75 Abs. 2 BetrVG nicht etwa überflüssig. Es kann immer einmal wieder zu ungerechtfertigten Einschränkungen der persönlichen Freiheit kommen, für die es kein konkretes Mitbestimmungsrecht gibt. In diesem Fall wirkt der § 75 Abs. 2 BetrV
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkungen Rz. 1 Nach § 75 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft,
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/75
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.