§ 78 BetrVG, Schutzbestimmungen
Paragraph 78 Betriebsverfassungsgesetz

Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Duales Studium Problemfelder und Ansatzpunkte für ... - DGB-Jugend

http://www.dgb-jugend.de/intranet/sonstiges/projekt_students_at_work/wissen/gew...
Aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen; Aktives und passives Wahlrecht bei den JAV-Wahlen; Übernahme nach der Ausbildung (Sind dual Studierende Mitglieder des Betriebsrats bzw. der JAV, so gelten auch für sie die Regeln zur Übernahme in ei


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Behinderung der Betriebsratsarbeit bzw. Benachteiligung ... - IG BCE

https://www.igbce.de/vanity/renderDownloadLink/114510/115414
BETRIEBSRATSARBEIT? Behinderung ist jede unzulässige Erschwerung,. Störung oder Verhinderung der Betriebsratsar- beit. Hierzu das BAG: »Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1. BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfasst. Behinderung der Betriebsr

§ 78 BetrVG Behinderungen / Benachteiligungen durch ...

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23.02.2015 - 78 BetrVG Behinderungen / Benachteiligungen durch. Vertragsgestaltungen. - zur Befristungsverlängerung BAG Urteil vom 25. Juni 2014 – 7 AZR 847/12 - Juris;. BAG Urteil vom 5. Dez. 2012 – 7 AZR 698/ 11 – Juris. Zu Kündigungen / Hausverboten /

Arbeitspapier 04

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BetrVG. 1. Vorsitz, § 26 BetrVG. 2. Mögliche Delegation von Aufgaben an Ausschüsse a) Betriebsausschuss, § 27 BetrVG b) Fachausschüsse, § 28 I BetrVG ... d) Allgemeine Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, § 37 VII BetrVG ... e) Generalklausel gegen Be

Pflicht mit Ausnahmen - Heuking Kühn Lüer Wojtek

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78a BetrVG vorliegen. Denn nach § 78a BetrVG ist der Arbeit- geber verpflichtet, einen Auszubilden- den, der Mitglied des Betriebsrats, der. Jugend- und Auszubildendenvertre- tung oder anderer dort genannter Be- triebsratsgremien ist, nach Abschluss der

Behinderung der Betriebsratsarbeit bzw ... - DGB Hamburg

http://hamburg.dgb.de/presse/++co++7df153ee-056b-11e6-8866-52540023ef1a
Behinderung ist jede unzulässige Erschwerung,. Störung oder Verhinderung der Betriebsratsar- beit. Hierzu das BAG: »Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1. BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfasst. Behinderung der Betriebsratsarbeit bzw. Benac


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BetrVG § 78 Schutzbestimmungen | W.A.F. - betriebsrat.com

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In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

§ 78 - BZO-Wissen

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Wer im Rahmen des BetrVG eine Aufgabe übernimmt (in Betriebsrat, JAV, Wirtschaftsausschuss usw.) darf in seiner Arbeit für dieses Gremium weder gestört noch behindert werden. Ebenso ist es verboten, Mitglieder dieser Gremien zu benachteiligen oder zu beg

BetrVG § 78 Schutzbestimmungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136748_78/
17.07.2017 - 1Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsau

Betriebsrat: Benachteiligungsverbot - Dr. Kluge Seminare

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsr...
Betriebsratsmitglied: Benachteiligungsverbot. Betriebsratsmitglieder sollen ihr Betriebsratsamt ohne Angst vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers ausüben können. Das Gesetz verbietet es deshalb ausdrücklich, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer

1.2.5 Welchen Schutz sieht das BetrVG für Betriebsräte und JAV vor?

https://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betri...
Der BR und die JAV dürfen nicht an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden ( §78, Satz 1 BetrVG). Jede Störung oder Behinderung ist verboten. Dies gilt für aktive Behinderungen, als auch für passive Behinderungen z.B. durch Unterlassung. Das Behind


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGVierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer › Erster Abschnitt: Allgemeines › § 78

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 78 BetrVG
    § 78 Abs. 1 BetrVG oder § 78 Abs. I BetrVG

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