Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen. Im Einvernehmen mit Betriebsrat und Arbeitgeber kann die betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung auch zu einem anderen Zeitpunkt einberufen werden. § 43 Abs. 2 Satz 1 und 2, die §§ 44 bis 46 und § 65 Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend.
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http://www.lag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Schulungsansprueche.PPTX
Schulungsansprüche des Betriebsrates aus § 37 Abs. 6 BetrVG ... 37 BetrVG – die gesetzliche Ausgangslage ... 27.09.1974, 1 ABR 71/73 und vom 11.08.1993, 7 ABR 52/92); Nicht abtrennbare Inhalte: Zeitlich überwiegender Anteil der Schulungsinhalte maßgeblic
http://mittelstands-anwaelte.de/files/Betriebsfrieden5.doc
28.09.1972 – 2 AZR 506/71 ). Im Betriebsverfassungsgesetz 2001 ist in § 99 Absatz 2 Nummer 6 und § 104 Satz 1 BetrVG von einer Störung des Betriebsfriedens durch gesetzwidriges Verhalten, durch grobe Verletzung der in § 75 Absatz 1 [BetrVG] enthaltenen G
https://www.betriebsratspraxis24.de/fileadmin/_temp_/Betriebsratspraxis24_Downl...
71 BetrVG – Jugend- und Auszubildendenversammlung. § 72 BetrVG – Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht. § 73 BetrVG – Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften. § 73a BetrVG – Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzah
https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0e92890e9b7d68000020/download/BetrVG.pdf
Gesamtbetriebsrat. §§ 47 bis 53. Sechster Abschnitt. Konzernbetriebsrat. §§ 54 bis 59a. Dritter Teil. Jugend- und. Auszubildendenvertretung. §§ 60 bis 73b. Erster Abschnitt. Betriebliche Jugend- und. Auszubildendenvertretung. §§ 60 bis 71. Zweiter Abschn
https://www.bund-verlag.de/shop/out/media/3761_Inh.pdf
6. Mitbestimmung bei Schulungen gemäß § 98 BetrVG . . . . . 71. 7. Kontrolle personeller Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG 72. 8. Mitbestimmung bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG . . 73. 9. Kündigungsverlangen nach § 104 BetrVG . . . . . . . . . . . . 74
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/jav_aufgaben_rechte_betr...
Für Jugendliche und Auszubildende ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) die Interessen- vertretung für alle Fragen rund um Arbeit und Ausbil- dung. Sie ist aber nicht alleinige Repräsentantin der. Jugendlichen und Auszubildenden, sondern sie
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im BetrVG. Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmer- schutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der ein- zelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen. Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im. Verhältnis zum A
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/71
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen. Im Einvernehmen mit Betriebsrat und Arbeitgeber kann die betrieb
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Die Zeit der Teilnahme wird wie Arbeitszeit vergütet (§ 44 Abs. 1 Satz 2+3 BetrVG). Der Betriebsratsvorsitzende (oder ein damit beauftragtes Betriebsratsmitglied) hat das Recht, teilzunehmen (§ 65 BetrVG). Jede im Betrieb (mit mindestens einem Mitglied)
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Anders als eine Betriebsversammlung kann sie nicht als Abteilungsversammlung durchgeführt werden; § 71 verweist nicht auf die entsprechende Regelung der §§ 42 Abs. 2 BetrVG, 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Zulässig ist es jedoch, die JA-Versammlung in Teilversa
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Die Vorschrift gewährt der JAV das Recht, vor oder nach jeder BR-Versammlung im Einvernehmen mit dem BR eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einzuberufen (S. 1). Sind BR und Arbeitgeber einverstanden, kann die Einberufung der Versammlu
https://www.ra-pavel.de/index.php/71-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 71 BetrVG.