§ 69 BetrVG, Sprechstunden
Paragraph 69 Betriebsverfassungsgesetz

In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.


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BetrVG § 69 Sprechstunden | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/69
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69 BetrVG - BZO-Wissen

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BetrVG § 69 Sprechstunden - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136748_69/
17.07.2017 - 69 Sprechstunden. 1In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. 2Zeit und Ort sind dur


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGDritter Teil: Jugend- und Auszubildendenvertretung › Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung › § 69

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 69 BetrVG
    § 69 Abs. 1 BetrVG oder § 69 Abs. I BetrVG

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