§ 67 BetrVG, Teilnahme an Betriebsratssitzungen
Paragraph 67 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, so hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht.


(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen.


(3) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann beim Betriebsrat beantragen, Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen und über die sie beraten hat, auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Der Betriebsrat soll Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung zuleiten.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Aufgaben und Rechte der JAV - DBB Beamtenbund und Tarifunion

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/jav_aufgaben_rechte_betr...
Überwachungspflichten. Durchsetzen kann diese. Rechte aber nur der Betriebsrat; die Aufgaben der JAV werden über diesen wahrgenommen. Über ihr Teil- nahmerecht an der Betriebsratssitzung (§ 67 Abs. 1 und 2 BetrVG) und ihr Antragsrecht (§ 67 Abs. 3. BetrV

Vergleich BetrVG PersVG - DGB-Jugend

http://www.dgb-jugend.de/mediabig/6229A.pdf
BetrVG. BPersVG. BaWüPersVG. BayPersVG. BlnPersVG. Bund. Baden-Württemberg. Bayern. Berlin. Beschwerderecht auf Gleichbehandlung wegen Diskriminierung. § 13 AGG i.V.m. §. 75 BetrVG. § 67 I. § 67 I. Art. 68 I. § 71 I. Behandlung von Beschwerden durch. Bet

Zur Strafbarkeit von Betriebsratsmitgliedern: Eine Analyse ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/9783631655160_TOC_001.pdf
Abs. 2 BetrVG .....................................................................................67. 1. Fallbeispiel: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.5.1983 ................................................................................67. 2.

Inhaltsverzeichnis - Buch & Mehr

https://www.buchundmehr.de/out/media/3719_Inh.pdf
Anfechtung der Wahl des Freigestellten (§ 38 BetrVG) . . . . . . . . . . . 36. Arbeitsbefreiung anderer Betriebsratsmitglieder (§ 37 BetrVG) . . . . . 42. Arbeitsbefreiung aus konkretem ... 65. Auswahl des/der Freizustellenden (§ 38 BetrVG) . . . . . . .

Geschichte der Betriebsverfassung

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
halb der Betriebsverfassung. 1952. Betriebsverfassungsgesetz 1952. • erhebliche Ausweitung der betrieblichen Mitspracherechte ggü. dem BRG. • Unterscheidung der Mitbestimmung in o sozialen (§§ 56 ff. BetrVG 1952) o personellen (§§ 60 ff. BetrVG 1952) o w


Webseiten zum Paragraphen

67 Abs. 1 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
67 Abs. 1 - Wer von der JAV darf an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 67 Teilnahme an ... - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Die Regelung in § 67 BetrVG soll sicherstellen, dass die JAV auf unterschiedliche Weise an den Entscheidungen des BR beteiligt wird. In § 67 Abs. 1 und 2 BetrVG ist ein gestaffeltes Teilnahme- und Stimmrecht geregelt, Abs. 3 gewährt der JAV ein Antrags-

Das Betriebsverfassungsgesetz - § 67 BetrVG - Kanzlei Pavel

https://www.ra-pavel.de/index.php/67-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 67 BetrVG.

Jugend- und Auszubildendenvertretung - Dr. Kluge Seminare

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/jugend-und-auszubild...
Ein eigenes Stimmrecht haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Beschlussfassung des Betriebsrats dann, wenn der zu fassende Beschluss überwiegend die jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden betrifft (§ 67 Abs. 2 BetrVG)

BetriebsratsPraxis24: Dürfen wir als JAV an Betriebsratssitzungen ...

https://www.betriebsratspraxis24.de/jav/faq-neu-in-der-jav/duerfen-wir-als-jav-...
Als JAV dürft Ihr zu allen Sitzungen des Betriebsrats einen Vertreter entsenden (§ 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Daher muss der Betriebsratsvorsitzende euch als JAV auch zu jeder Sitzung eine Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung zuleiten. Das Teilnahm


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGDritter Teil: Jugend- und Auszubildendenvertretung › Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung › § 67

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 67 BetrVG
    § 67 Abs. 1 BetrVG oder § 67 Abs. I BetrVG
    § 67 Abs. 2 BetrVG oder § 67 Abs. II BetrVG
    § 67 Abs. 3 BetrVG oder § 67 Abs. III BetrVG

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