(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertreter einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche auszusetzen, damit in dieser Frist eine Verständigung, gegebenenfalls mit Hilfe der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, versucht werden kann.
(2) Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird.
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63 BetrVG – Wahlvorschriften. § 64 BetrVG – Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit. § 65 BetrVG – Geschäftsführung. § 66 BetrVG – Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats. § 67 BetrVG – Teilnahme an Betriebsratssitzungen. § 68 BetrVG – Teilnahme an gemeins
https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+8/361990.html
BAG vom 20.09.1990, E 66, 57 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 84 = NZA 1991, 195. (Versetzung – Einverständnis des Arbeitnehmers). 1. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer in einen anderen. Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird. D
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des tradierten Betriebsbegriffs, die Optionen, die § 3 BetrVG de lege lata zur .... b) Selbständiger Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG . .... 66 a) Erweiterung der Tatbestände in § 3 Abs. 1 BetrVG .................. 66 b) Ergänzende oder alternati
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31.12.2017 - gleich zum Vorjahr 10,66 Prozent Verfahren mehr erledigt worden. ... den Nichtzulassungsbeschwerden waren 66 Beschwerden (5,55 Prozent - im .... BDSG. Bundesdatenschutzgesetz. BetrAVG. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Alters- versor
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______ Expl. BetrVG. € 66,- • ISBN 978-3-472-07275-1. Der Kurzkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz ist streng auf die Bedürfnisse der arbeitsrechtlichen Praxis ausgerichtet. Hierfür stehen eine prägnante Darstellungsweise, klare Sprache, zahlreiche in
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/66
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertreter einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer vo
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66 Abs. 1+2 - Was kann die JAV tun, wenn sie mit einem Beschluss des Betriebsrats nicht einverstanden sein kann?
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Die Vorschrift entspricht § 35 BetrVG und regelt die Aussetzung von Beschlüssen des BR durch die JAV. Eine Befugnis, ihre eigenen Beschlüsse auszusetzen, hat die JAV nicht, allerdings kann sie die von ihr gefassten Beschlüsse wieder aufheben. Dies geht j
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Arbeitsrecht/Betrieb...
... so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderungsnachweis Top. Zitieren: BetrVG § 6
https://www.ra-pavel.de/index.php/66-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 66 BetrVG.