Die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Gesamtbetriebsrat.
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https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+8/361990.html
BAG vom 20.09.1990, E 66, 57 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 84 = NZA 1991, 195. (Versetzung – Einverständnis des Arbeitnehmers). 1. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer in einen anderen. Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird. D
https://d-nb.info/1043297677/04
2. Personelle Angelegenheiten, §§ 92 bis 102 BetrVG .. 57 a. Personalplanung, § 92 BetrVG. 57 b. Beschäftigungssicherung, § 92a BetrVG. 57 c. Innerbetriebliche Stellenausschreibung,. § 93 BetrVG. 58 d. Personalfragebögen und Beurteilungs grundsätze, §§ 9
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/tabv...
Antrag des. Antragstellers zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsteller zugelassen. Beglaubigte Abschrift. 14 TaBV 57/16. 4 BV 4/16 ... Im Anschluss an den Gütetermin vor dem Arbeitsgericht vom 15.02.2016 hörte die Arbeitgeberin den
https://www.arbeitgeberbibliothek.de/files/bibliothek/leseproben/Betriebsverfas...
welches zwingend auf das Vorliegen eines Betriebs schließen. 7. BAG vom 11. Februar 2004 – 7 ABR 27/03, NZA 2004, 618 ff. 8. BAG vom 23. September 1982 – 6 ABR 42/81, DB 1983, 1498 ff.; BAG vom. 7. August 1986 – 6 ABR 57/85, NZA 1987, 131. 9. Richardi, B
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=iur_1988_0000_0011_0012_0018&type=pdf
ein. Der individualrechtliche Schutz ist demgegenüber im wesentlichen repressiv. Mit ihm wird auf ein Ar- beitgeberverhalten reagiert. Das Ziel, auf das sich die. Mitwirkung des Betriebsrats auszurichten hat, ist in. § 75 Abs. 2 BetrVG, der „Magna Charta
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/57
57:Erlöschen der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder
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Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetrieb
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Abgesehen von der eher seltenen Möglichkeit vom Arbeitsgericht des Amtes enthoben zu werden (siehe § 56 BetrVG), kann die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat auf zwei Wegen enden: Durch eigene Amtsniederlegung, die das KBR-Mitglied formlos erklärt. Durc
http://www.ra-pavel.de/index.php/57-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 57 BetrVG.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/E/erloeschen-der-mitglied...
Rechtsquellen. §§ 24, 49 u. 57 BetrVG. Begriff. Beendigung der Zugehörigkeit eines Betriebsratsmitglieds zum Betriebsrat. Die folgenden Ereignisse oder Gründe führen zur Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat: Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats (§