(1) Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 vom Hundert der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind.
(2) Besteht in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat, so nimmt dieser die Aufgaben eines Gesamtbetriebsrats nach den Vorschriften dieses Abschnitts wahr.
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http://hoenn.jura.uni-saarland.de/media/materialien/ws11-12/13%20Mitbestimmung....
Übergang zur Unternehmensebene hinsichtlich Information BetrVG § 106 Wirtschaftsausschuss bei mehr als 100 ArbN sowie Konzernbetriebsrat nach BetrVG §§ 54 ff. § 13 Mitbestimmung. 2. Unternehmensmitbestimmung. a. erfolgt im Grundsatz durch Mitwirkung an u
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_hintergrund_brgbrkbr_zustaendigkeit_betrieb...
zelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden (§ 54 Absatz 1 BetrVG). Hierfür ist erforderlich, dass die Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen ins- gesamt mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzernunternehmens besc
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ss_10/d-frei/KollA...
nes Konzernbetriebsrats überschritten werden (§ 54. Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Gliedert sich die Arbeitsorgani- sation eines Unternehmens in zwei oder mehrere Be- triebe, wobei unerheblich ist, ob es sich um betriebs- verfassungsrechtlich verselbständigte Be
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/von-Hoyningen-Huene-Betrieb...
Gesamtbetriebsrat, §§ 47ff. BetrVG ........................................... 111. 1. Errichtung, § 47 BetrVG ....................................................... 111. 2. Zuständigkeit, § 50 BetrVG .................................................. 1
http://www.trittin-rechtsanwaelte.de/downloads/AuR/AuR7-2009-Trittin&Gilles_Err...
Abs. 2 BetrVG gleichgestellter BR existiert. In einem Konzern kön— nen somit auch der einzige GBR oder der einzige ER - selbst bei. Existenz weiterer betriebsratstähiger Betriebe im UN - einen KBR errichten. l. Errichtung des Konzernbetriebsrats. (5 54 A
https://freidok.uni-freiburg.de/dnb/download/5256
Bereits nach bisherigem Recht war anerkannt, daß sich der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber und Betriebsrat beschwe- ren konnte. Ein Beschwerderecht gegenüber dem .Arbeitge- ber wurde unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet1). Das Beschwerderecht gegenü
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/54
(1) Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesa
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg054.html
Betriebsverfassungsgesetz - Konzernbetriebsrat: Errichtung des Konzernbetriebsrats, Zuständigkeit § 54 und § 58 BetrVG.
https://www.steuernetz.de/gesetze/betrvg/54
(1) 1Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. 2Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insge
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
So wie die Betriebsräte der einzelnen Betriebe in einem Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat bilden, können die Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte der Unternehmen, die einen Konzern bilden, einen Konzernbetriebsrat ins Leben rufen. Hierbei handelt es sic
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Die Vorschrift des § 54 BetrVG ist zwingend und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen oder geändert werden. Dementsprechend ist eine Einrichtung von Konzernbetriebsräten gemäß § 54 BetrVG durch Tarifvertrag oder Betrieb