Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Konzernbetriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
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http://hoenn.jura.uni-saarland.de/media/materialien/ws11-12/13%20Mitbestimmung....
(BetrVG 1952 und nunmehr) BetrVG 1972 (i.d.F. 2001). betr. Einrichtung von „Betriebs“-räten im Hinblick auf. Information und Mitwirkung bei Personalangelegenheiten, Sozialplan (ab 20 ArbN)!. Frage des Miteinanders zwischen den Arbeitnehmern ≠ Hauptpflich
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55 BetrVG – Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht. § 56 BetrVG – Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern. § 57 BetrVG – Erlöschen der Mitgliedschaft. § 58 BetrVG – Zuständigkeit. § 59 BetrVG – Geschäftsführung. § 59a BetrVG – Teil
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fitting-Betriebsverfassungsgesetz-BetrV...
30.01.2012 - 02 AP Nr. 23 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut; 3. 6. 03. AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972; 29. 6. 11 – 7 ABR 135/09 –; ebenso BVerwG 3. 12. 01 ZBR 02, 357; GK-ArbGG/Dörner § 81 Rn 37). Eine teilweise Stattgabe kommt nach der Rspr. des BAG nur au
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Nr. 56 zu § 80 BetrVG 1972). Auch zum Umfang der zu liefernden. Informationen gibt das BAG in diesem Urteil Auskunft. „Der BR hat nach § 80 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf Unterrich- tung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter. Der AG sc
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Grundlage für eine Beteiligung der Arbeitnehmerschaft inner- halb der Betriebsverfassung. 1952. Betriebsverfassungsgesetz 1952. • erhebliche Ausweitung der betrieblichen Mitspracherechte ggü. dem BRG. • Unterscheidung der Mitbestimmung in o sozialen (§§
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Zusammenarbeit zwischen der Firma, ihren Betriebsratsgremien und der in ihr vertretenen […].« I Baugewerbe, 110200/56/2001. »In Anlehnung an die im Konzern bestehende Spartenstruktur wird auf der Grundlage der Bestimmungen des §3 BetrVG dieser Tarifvertr
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Die den Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern regelnde Vorschrift des § 56 BetrVG entspricht der für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelung des § 48 BetrVG. Die Vorschrift des § 56 BetrVG ist wegen seines eindeutigen Wortlauts nur auf den Aussc
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Rz. 5 § 56 BetrVG bestimmt, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt sind. Eine Antragsfrist existiert nic
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Allerdings endet die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (siehe auch § 48 BetrVG) oder im Betriebsrat (siehe auch § 23 BetrVG) verliert, oder per Beschluss des entsendenden Gesamtbetriebsrats
https://www.ra-pavel.de/index.php/56-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 56 BetrVG.
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Richardi, Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG, mit Wahlordnung Kommentar, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-406-71191-6, portofrei.