(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
(4) Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer
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https://www.uni-goettingen.de/de/%C3%9Cbungsfall+01/130048.html
Zweiwochenfrist des § 19 II BetrVG gilt auch nur für Anfechtung. Nichtigkeit kann auch außerhalb der Frist geltend gemacht werden. III. Verstoß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl? 1. Anzahl der Betriebsratsmitglieder bei 75 AN: 5, § 9
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
Die Stadt S betreibt seit mehreren Jahren ein Kreiskrankenhaus in der. Rechtsform einer GmbH. Im Hinblick auf die bevorstehende Betriebsrat- wahl, erlässt der Geschäftsführer einen Rundbrief, aus dem hervorgeht, dass alle Beschäftigten, die in ihrem Arbe
https://www.aas-seminare.de/_Resources/Persistent/f44336f2bf40b5017c533ce303f4d...
Formblatt 10: vereinfachtes Wahlverfahren. Vereinbarung über die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens. Vereinbarung gemäß § 14a Abs. 5 BetrVG. Zwischen dem Wahlvorstand der Firma ...
https://dbv-gewerkschaft.info/wp-content/uploads/Regelung_Kuendigung_leitende_A...
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 3 BetrVG) ist leitender Angestellter, wer zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, wer eine weit reichende Prokura oder Gesamtprokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber
http://www.zaar.uni-muenchen.de/organisation/abteilung1/schriftenverzeichnis/20...
auf den Arbeitnehmerbegriff des § 5 I BetrVG verweisen. Leiharbeitnehmer zählen also in der Unternehmensmitbestim- mung - nicht2• Dagegen sollen sie für den Wirtschaftsaus- schuss des § 106 BetrVG doch zählen3 - obzwar jene Norm auf das Wahlrecht des § 7
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_praktikum_scheinselbstaendigkeit.pdf
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. 1.5.1 Praktikanten sind Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und. Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Der Begri
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Leitende Angestellte müssen den Kriterien des § 5 Abs. 3 BetrVG entsprechen. Leitende Angestellte können sich aber eine eigene Interessenvertretung wählen, den "Sprecherausschuss" (siehe Sprecherausschussgesetz). Trotzdem ist die Frage, ob ein Arbeitnehm
http://www.ra-weber-partner.de/publikationen/publikationen-presse/presse-detail...
01.09.2001 - Ohne Bedeutung ist daher die Regelung im Anstellungsvertrag nach der die Führungskraft "leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG" ist. Zwar muss der leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes nach dem Gesetzes
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/at-beschaef...
Die wichtigste Definition findet sich in § 5 Abs. 3 BetrVG. Gesetzliche Regelungen, aber auch der TVöD (§ 1 Abs. 2 Buchst. a) nehmen hierauf Bezug. Die Vorschrift benennt funktionsbezogen 3 Fallgruppen, die die Zuordnung zu den leitenden Angestellten beg
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/L/leitende-angestellte.html
Daher ist das Betriebsverfassungsgesetz für leitende Angestellte nicht anzuwenden (Ausnahmen (§§ 5 Abs. 3 u. 4, 105, 106 Abs. 1 S. 2, 108 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Das hat zur Folge, dass die Interessen der leitenden Angestellten nicht vom Betriebsrat, sonder
https://www.ra-pavel.de/index.php/5-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie gern zu § 5 BetrVG.