(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
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http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/2d5604a131e43ce1afd82f222896a...
BetrVG, 3. Auflage, 2010. Etzel. Betriebsverfassungsrecht, 8. Aufl., 2002. Kraft/Wiese/Kreutz/Oetker/Raab/ Weber/Franzen. BetrVG, Gemeinschaftskommentar, 2 Bde., 9. Aufl., 2010. Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier. BetrVG, 26. Aufl., 2012. Hess
https://www.f08.th-koeln.de/imperia/md/content/personen/lehrbeauftragte/beden_m...
Betriebsratsfähig sind Betriebe mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten. Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind (§ 1. BetrVG). Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Wählbar sind alle
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_brpraxis_ap_betrvg_priebe.pdf
2.3. Strafverfahren. 3. § 120 BetrVG – Verletzung von Betriebsgeheimnissen. 4. § 121 BetrVG – Bußgeldvorschriften. 4.1. Allgemeines. 4.2. Tatbestände. 4.3. Ordnungswidrigkeitsverfahren. 5. Straftatbestände außerhalb des BetrVG. 6. Hinweise für die Betrie
https://www.igbau.de/Binaries/Binary4369/extra_7_beteiligung_und_mitbestimmung_...
27.05.2004 - 102. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats be- ziehen sich auf Fragen, Einrichtungen und. Maßnahmen der Berufsbildung sowie auf deren Durchführung. Der Begriff der Be- rufsbildung selbst wird im BetrVG nicht be- stimmt. Die entsprechenden
http://www.dgb.de/themen/++co++mediapool-539d32ead94d55092303d268acc9215c
Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach. § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Ar- beitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeits- verhältnis zum Inhaber des Betriebs stehen und innerhalb der Betriebsorganisation de
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/recht_mitbestimmung/rechtsprechung_betriebsve...
Satz 1, § 8 Abs. 1 BetrVG nur zu dem Betriebsrat des Betriebs wahlberechtigt und wählbar, in dem sie die zugewiesene Tätigkeit ausüben. Sie besitzen weder das aktive noch das passive Wahlrecht zu dem Be- triebsrat des Betriebs der Deutschen Post AG, dem
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 § 8 BetrVG legt die Voraussetzungen der Wählbarkeit fest. Mit „Wählbarkeit” ist die Eigenschaft gemeint, für ein Betriebsratsamt zu kandidieren und gegebenenfalls auch gewählt zu werden. Man spricht vom „passiven Wahlrecht” im Gegensa
http://www.betriebsratswahlen.de/die-wahl/alle-wichtigen-gesetze/
http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56611.htm
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
...kann dann gelten, wenn ein Betrieb zu einem Unternehmen oder Konzern mit mehreren Betrieben gehört (siehe § 1 BetrVG). In diesem Fall werden die Zeiten, die ein Betriebsratskandidat in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder Konzerns beschäftigt w
https://www.ra-pavel.de/index.php/8-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie gern zu § 8 BetrVG.