§ 48 BetrVG, Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
Paragraph 48 Betriebsverfassungsgesetz

Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens, der Arbeitgeber, der Gesamtbetriebsrat oder eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Gesamtbetriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Betriebsversammlungen perfekt vorbereitet und durchgeführt

http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/145/61fa3b501f4a87dd58949c...
Der BR ist verpflichtet, regelmäßig Betriebsversammlungen abzuhalten (§ 43 BetrVG). Verstöße gegen diese Verpflichtung können die Auflösung des Betriebsrats zur Folge haben (Hessisches Landesarbeitsgericht vom 12.8.1993, AiB 1993,48). Eine Betriebsversam

PowerPoint-Präsentation - Rechtsanwalt Marco Utsch

http://www.marcoutsch.de/downloads/62_SeminarPraesentation%20-%20ra089.pptx
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 – 3 BetrVG bleibt das bisherige Gremium bis zum Beginn der Amtszeit des neu zu wählenden Gremiums mit allen Rechten und ... Gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG arbeiten Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll im Zusammenwirken


PDF Dokumente zum Paragraphen

48|2016 - KLIEMT.Arbeitsrecht

http://www.kliemt.de/download/publikationen/betriebsberater-2016.pdf
„Kein Recht des Betriebsrates nach § 104 BetrVG auf Ent- fernung missliebiger Geschäftsführer aus dem Betrieb“. PROBLEM. Spätestens seit den Entscheidungen des EuGH zu Danosa, Balkaya und Hol- termann in den Jahren 2010 und 2015 (EuGH, 11.11.2010 – C-232

Untitled

http://oberberg-rae.de/wp-content/uploads/2015/12/RdA_2015_180ff_-Besetzungsreg...
Nr. 7 BetrVG i. V. m. 8 3 Abs. 1 Satz 3 ArbSchG bzw. speziel- len Vorschriften der Ausführungsverordnungen unmittelbar die. 1. Gesundheitsschutz gem. S 120a Gewo forderte öffent- lich-rechtlich die Verhinderung von Gefahren für die Gesund-. Beseitigung d

Untitled - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/9783631598894_TOC_003.pdf
112 Abs. 1 Satz 4 BetrVG ..................................................................... 47 b. Normen, die ausschließlich das Sozialplanverfahren betreffen...............47 c. §§ 111 ff. BetrVG.......................................................

Betriebsverfassungsgesetz - BetriebsratsPraxis24

https://www.betriebsratspraxis24.de/fileadmin/_temp_/Betriebsratspraxis24_Downl...
47 BetrVG – Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht. § 48 BetrVG – Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern. § 49 BetrVG – Erlöschen der Mitgliedschaft. § 50 BetrVG – Zuständigkeit. § 51 BetrVG – Geschäftsführung. § 52 BetrVG –

Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im Betriebsverfassungsgesetz

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im BetrVG. Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmer- schutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der ein- zelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen. Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im. Verhältnis zum A


Webseiten zum Paragraphen

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 48 Ausschluss von ... - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 Verstoßen Mitglieder des Gesamtbetriebsrats grob gegen ihre gesetzlichen Pflichten, so sieht § 48 BetrVG die Möglichkeit ihres Ausschlusses aus dem Gesamtbetriebsrat vor. Hierfür ist ein Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht erforder

BetrVG § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern | W.A.F.

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/48
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens, der Arbeitgeber, der Gesamtbetriebsrat oder eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Gesamtbetriebsrat wegen g

§ 48 BetrVG Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern ...

http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56657.htm
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens, der Arbeitgeber, der Gesamtbetriebsrat oder eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Gesamtbetriebsrat.

Das Betriebsverfassungsgesetz - § 48 BetrVG - Kanzlei Pavel

https://www.ra-pavel.de/index.php/48-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 48 BetrVG.

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Juli 2009 - Az. 7 Sa 48/09

https://openjur.de/u/351741.html
31.07.2009 - Ein auf der Grundlage des § 101 Satz 1 BetrVG ergangener rechtskräftiger Beschluss, die personelle Maßnahme der Einstellung aufzuheben, hat ein (absolutes) betriebsverfassungsrechtliches Beschäftigungsverbot zur Folge. 2. Da die Realisierung


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Fünfter Abschnitt: Gesamtbetriebsrat › § 48

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 48 BetrVG
    § 48 Abs. 1 BetrVG oder § 48 Abs. I BetrVG

  • Werbung