Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen; die Grundsätze des § 74 Abs. 2 finden Anwendung. Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.
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(RL 94/45 EG des Rates vom 22.9.1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates… und hierzu (Umsetzung)): ... Übergang zur Unternehmensebene hinsichtlich Information BetrVG § 106 Wirtschaftsausschuss bei mehr als 100 ArbN sowie Konzernbetriebsr
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Einverständnis der Betriebsratsmitglieder (25 %) . Betriebsrat teilt rechtzeitig die Tagesordnung mit . Teilnahme an Betriebsversammlungen. (§ 46 BetrVG) . Recht auf beratende Teilnahme . Schriftliche Mitteilung Zeitpunkt und Tagesordnung . Tarifpolitik
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setz (BetrVG). Das neue Fachbuch „Betriebsverfassungsgesetz –. Praxiskommentar für Betriebsräte“ von WEKA MEDIA bietet Ihnen: n eine verständliche, speziell für Betriebsräte ausgelegte,. Kommentierung, die sich klar an der aktuellen Recht- sprechung ausr
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Die in § 79 BetrVG geregelte Schweigepflicht für Betriebsratsmitglieder erfasst Betriebs- und. Geschäftsgeheimnisse. Über Betriebs- oder. Geschäftsgeheimnisse darf ein Betriebsrat weder mit »normalen« Betriebsangehörigen – das sind solche, die nicht in e
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Nr. 45. Mai / Juni 2011. Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,. Aufgabe des Betriebsrats im weitesten Sinn ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird durch die einzelnen Vorsch
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Beck'scher Online-Kommentar zum Arbeitsrecht, 45. Ed.,. Stand: 1.9.2017, EntgTranspG, § 10 Rn. 4. 21 BAG NZA 2015, 629 (631 Rn. 28). 22 BAG NZA 1995, 386 ff. 23 Fitting, Handkommentar zum BetrVG, 28. Aufl. 2016,. § 40 Rn. 123. 24 BAG NZA 1990, 448 ff. 25
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1 Allgemeines Rz. 1 § 45 Satz 1 BetrVG gibt den Rahmen vor, in dem die Diskussionen und Erörterungen in Betriebs- und Abteilungsversammlungen stattfinden dürfen. Inhaltlich können alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar
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Betriebsverfassungsgesetz - Betriebsversammlung, Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung - §§ 42, 44, 45 und 46 BetrVG.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/45
Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbar
https://openjur.de/g/betrvg/45.html
Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und w ...
http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56654.htm
Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und.