§ 43 BetrVG, Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Paragraph 43 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.


(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.


(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.


(4) Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung nach Absatz 1 Satz 1 einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Betriebsversammlungen perfekt vorbereitet und durchgeführt

http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/146/95c7ed622ed0ef9270e552...
Die Betriebsversammlung ist in den §§42-46 BetrVG geregelt. • Sie ist das Forum der Aussprache zwischen BR und. Belegschaft und dient der Unterrichtung der. Arbeitnehmer über sie interessierende wesentliche. Fragen. Der BR hat in der Betriebsversammlung.

Wirtschaftliche Mitbestimmung - Arbeitnehmerkammer Bremen

https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Betriebsraete...
allein, ist nicht an Zustimmung der Interessen- vertretung gebunden; Interessenvertretung darf: mitberaten, sich informieren, ist anzuhören und hat Vorschlagsrechte. Arbeitgeber / Unternehmensleitung und Interessenvertretung haben sich zu einigen („echte

Behinderung der Betriebsratsarbeit bzw. Benachteiligung ... - IG BCE

https://www.igbce.de/vanity/renderDownloadLink/114510/115414
bzw. Benachteiligung wegen Tätigkeiten nach dem BetrVG terrichtungspflichten auch § 121 BetrVG oder. § 109 BetrVG beim Wirtschaftsausschuss, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit. ◗ Die Belegschaft sollte mit ins Boot geholt wer- den, aber wann? Anspre

Neustrukturierung von Betriebsrats- gremien nach §3 BetrVG

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_nov_bv_11.pdf
4.1 Abschluss eines Tarifvertrages. 39. 4.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung. 40. 5. DER TARIFVORBEHALT DES § 3 ABS. 2 BETRVG ALS WICHTIGE. EINSCHRÄNKUNG FÜR DIE BETRIEBSPARTEIEN. 43. 6. WAS PASSIERT, WENN EIN KOLLEKTIVVERTRAG ABGESCHLOSSEN. WURDE, §

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fitting-Betriebsverfassungsgesetz-BetrV...
30.01.2012 - 99 AP Nr. 43 zu § 81 ArbGG 1979; 16. 4. 02 AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG. 1972 Akkord; 28. 5. 02 – 1 ABR 35/01 – NZA 03, 1101; 10. 12. 02 AP Nr. 42 zu. § 95 BetrVG 1972; 27. 10. 10 – 7 ABR 36/09 – NZA 11, 527; Hauck in Hauck/. Helml § 81 Rn 9). Da


Webseiten zum Paragraphen

43 Abs. 1 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Sind die Voraussetzungen für die Durchführung von Abteilungsversammlungen (§ 42 Abs. 2 BetrVG) gegeben (z.B. Größe des Betriebs, weit entfernte Betriebsteile oder organisatorische Gründe), dann muss der Betriebsrat 2 der vorgeschriebenen 4 Betriebsversam

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 § 43 enthält nähere Bestimmungen zu den verschiedenen Formen der Betriebsversammlung. Geregelt werden insbesondere der Zeitraum, in dem die regelmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlungen durchzuführen sind (Abs. 1 Sätze 1 und 2),

Betriebsversammlung - Definition, Inhalte, wichtige Infos | W.A.F.

https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/betriebsratsvorsitzende/betriebs...
Nach § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Kann eine Betriebsversammlung mit allen Arbeitnehmern des Betriebs wegen der Eigenart des Betriebs, z.B. Schichtbetrieb, nicht stattfin

Lexikon für den Betriebsrat: Betriebsversammlung

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/betriebsversammlung.html
Allerdings kann er vom Betriebsrat verlangen, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den von ihm vorgeschlagenen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen (§ 43 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Selbstverständlich ist es das Recht des Arbeitgebers, auf

Betriebsversammlung - Teilnahme, Arbeitszeit, Pflicht

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsversammlung/
außerordentlichen Betriebsversammlungen, die der Betriebsrat von sich aus oder auf Antrag von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen hat (Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Zu diesen “Betriebsversammlungen ohne Arb


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Vierter Abschnitt: Betriebsversammlung › § 43

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 43 BetrVG
    § 43 Abs. 1 BetrVG oder § 43 Abs. I BetrVG
    § 43 Abs. 2 BetrVG oder § 43 Abs. II BetrVG
    § 43 Abs. 3 BetrVG oder § 43 Abs. III BetrVG
    § 43 Abs. 4 BetrVG oder § 43 Abs. IV BetrVG

  • Werbung