Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
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http://www.buchundmehr.de/out/media/342305202_IVZ.doc
24. § 3. Der sachliche Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes. 33. I. Allgemeine Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats. 33. II. Betriebsteile, Kleinstbetriebe und Nebenbetriebe. 37. III. Ausnahmen von der Anwendung und Einschränk
http://www.zaar.uni-muenchen.de/download/verlag/schriftenreihe/zsr_iv_17.pdf
a) Soziale Angelegenheiten, § 87 Abs. 1 BetrVG ................ 40 b) Personalfragebogen und persönliche Angaben,. § 94 Abs. 1, 2 BetrVG ................................................................ 40 c) Beurteilungsgrundsätze, § 94 Abs. 2 BetrVG ...
https://www.betriebsratspraxis24.de/fileadmin/_temp_/Betriebsratspraxis24_Downl...
41 BetrVG – Umlageverbot. § 42 BetrVG – Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung. § 43 BetrVG – Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen. § 44 BetrVG – Zeitpunkt und Verdienstausfall. § 45 BetrVG – Themen der Betriebs- und Abteilu
https://www.bund-verlag.de/shop/out/media/3473_auszug2.pdf
41 DKK-Wedde § 37 Rn. 95; Fitting u.a. § 37 Rn. 143. 42 S. den Fall BAG AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972: zwei Monate vor Auslaufen des. Mandats. 43 BAG a.a.O.. 44 BAG AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG, bestätigt in BAG AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG 1972. Bl. 2; LAG Bad
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/057/1405741.pdf
02.04.2001 - Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972 ist seit fast drei Jahrzehnten .... Das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 in ..... d) In Absatz 4 Satz 2 wird die Zahl „8“ durch die. Zahl „9“ ersetzt. 41. § 58 wird wie folgt geän
https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen...
(Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -). Datum: 22.07.2015. Rechtsvorschriften: §§ 99, 101 BetrVG, 41 SGB VI, 8 TzBfG. Leitsatz: Bei einer Arbeitszeitreduzierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem. Bezug einer ungekürzten Altersr
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Alle erforderlichen Kosten der Betriebratsarbeit muss der Arbeitgeber tragen (§ 40 BetrVG). Es ist deshalb unnötig und auch verboten, dass sich der Betriebsrat Geld zur Deckung seiner Kosten z.B. durch eine Sammlung oder Umlage bei der Belegschaft bescha
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben[1]. Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/41
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56650.htm
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
https://www.steuernetz.de/gesetze/betrvg/41
... Gesamt- und Konzernbetriebsrat → Dritter Abschnitt – Geschäftsführung des Betriebsrats. Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig. § 40 BetrVG, Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats · § 42 B