§ 41 BetrVG, Umlageverbot
Paragraph 41 Betriebsverfassungsgesetz

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.


Benachbarte Paragraphen


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Inhaltsverzeichnis - Buch & Mehr

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24. § 3. Der sachliche Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes. 33. I. Allgemeine Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats. 33. II. Betriebsteile, Kleinstbetriebe und Nebenbetriebe. 37. III. Ausnahmen von der Anwendung und Einschränk


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ZAAR Schriftenreihe 17 - Inhaltsverzeichnis

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a) Soziale Angelegenheiten, § 87 Abs. 1 BetrVG ................ 40 b) Personalfragebogen und persönliche Angaben,. § 94 Abs. 1, 2 BetrVG ................................................................ 40 c) Beurteilungsgrundsätze, § 94 Abs. 2 BetrVG ...

Betriebsverfassungsgesetz - BetriebsratsPraxis24

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41 BetrVG – Umlageverbot. § 42 BetrVG – Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung. § 43 BetrVG – Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen. § 44 BetrVG – Zeitpunkt und Verdienstausfall. § 45 BetrVG – Themen der Betriebs- und Abteilu

Sonderregeln für Freigestellte? Das notwendige ... - Bund-Verlag

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41 DKK-Wedde § 37 Rn. 95; Fitting u.a. § 37 Rn. 143. 42 S. den Fall BAG AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972: zwei Monate vor Auslaufen des. Mandats. 43 BAG a.a.O.. 44 BAG AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG, bestätigt in BAG AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG 1972. Bl. 2; LAG Bad

14/5741 - DIP21 - Deutscher Bundestag

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02.04.2001 - Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972 ist seit fast drei Jahrzehnten .... Das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 in ..... d) In Absatz 4 Satz 2 wird die Zahl „8“ durch die. Zahl „9“ ersetzt. 41. § 58 wird wie folgt geän

Beschluss: Gründe:

https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen...
(Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -). Datum: 22.07.2015. Rechtsvorschriften: §§ 99, 101 BetrVG, 41 SGB VI, 8 TzBfG. Leitsatz: Bei einer Arbeitszeitreduzierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem. Bezug einer ungekürzten Altersr


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§ 41 - BZO-Wissen

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Alle erforderlichen Kosten der Betriebratsarbeit muss der Arbeitgeber tragen (§ 40 BetrVG). Es ist deshalb unnötig und auch verboten, dass sich der Betriebsrat Geld zur Deckung seiner Kosten z.B. durch eine Sammlung oder Umlage bei der Belegschaft bescha

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 41 Umlageverbot | Personal Office ...

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Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben[1]. Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber

BetrVG § 41 Umlageverbot | W.A.F. - betriebsrat.com

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§ 41 BetrVG Umlageverbot Betriebsverfassungsgesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56650.htm
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

§ 41 BetrVG, Umlageverbot - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/betrvg/41
... Gesamt- und Konzernbetriebsrat → Dritter Abschnitt – Geschäftsführung des Betriebsrats. Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig. § 40 BetrVG, Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats · § 42 B


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats › § 41

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 41 BetrVG
    § 41 Abs. 1 BetrVG oder § 41 Abs. I BetrVG

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