(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
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http://www.thiel-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2016/09/KostenBR.pdf
A. Grundlagen. Arbeitgeber haben die durch Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen (vgl. § 40. Abs. 1 BetrVG). Gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG müssen sie dem Betriebsrat für Sitzungen,. Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung Räume, sac
https://www.heuking.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/Veroeffentlichungen/2015/078_D...
11.09.2015 - Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Kosten des Betriebsrats zu übernehmen. (§§ 40 Abs. 1, 80 Abs. 3, 111 Satz 3 BetrVG). Dazu gehören auch die Kosten einer anwaltlichen Beratung, die der Betriebsrat
http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/schulung.pdf
40 Abs. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Schulung eines in den Kon- zernbetriebsrat entsendeten Betriebsratmitglieds zu übernehmen, auch wenn noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Konzernbetriebsrat wirksam errichtet w
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2015/zbvronline_2015_01_03.pdf
25.06.2014 - 40 Abs. 1 BetrVG. 1. Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen. Erfüllung seiner Aufgaben erf
https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+04/194004.html
e) Hinweis: Delegation auch an den Gesamtbetriebsrat möglich, § 50 II BetrVG. 3. Willensbildung a) Sitzungen, §§ 29-32, 34 BetrVG b) Teilnahmerechte c) Beschlüsse, §§ 33, 35 BetrVG d) Sprechstunden, § 39 BetrVG. II. Kosten der BR-Tätigkeit. 1. Kostentrag
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/40
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
40 Abs. 1 - Welche durch Betriebsratsarbeit entstehenden Kosten muss der Arbeitgeber tragen?
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Neben den Kosten aus der laufenden Betriebsratsarbeit (§ 40 Abs. 1 BetrVG) hat der Betriebsrat auch Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber all das zur Verfügung stellt, was sonst noch für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit benötigt wird (und die e
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratslexikon/Kostentragungspfl...
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Kosten der Betriebsratsarbeit. Dass die Arbeitgeber die Kosten des Betriebsrats zu tragen haben, fürt oft zu konflikten. Die Kostenübernahme für die Arbeit des Betriebsrats regelt sich nach § 40 BetrVG. Nach
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/K/kosten-und-sachaufwand-des...
Gesetzliche Grundlagen. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten, die. durch die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder (§ 40 Abs.1 BetrVG) sowie; für die Bereitstellung von Sachmitteln, Räumen, Inform