(1) Besteht eine geplante Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 allein in der Entlassung von Arbeitnehmern, so findet § 112 Abs. 4 und 5 nur Anwendung, wenn
(2) § 112 Abs. 4 und 5 findet keine Anwendung auf Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach seiner Gründung. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2010ss/verschiedenes/Kummert1.ppt
07.05.2010 - Fall: Personalabbau erreicht zwar Zahlen nach § 17 KSchG (Betriebseinschränkung durch Personal-abbau), aber nicht Schwelle des § 112a BetrVG; BAG 28.03.2006 – 1 ABR 5/05: wenn andere Be-triebsänderung als „Einschränkung durch reinen Personal
http://www.vwa-bwl.de/alumni/studentenforum/r031_Strick%20-%20Arbeitsrecht-r031...
Abweichungen führen nur zu Schadensersatzansprüchen der einzelnen Arbeitnehmer. - Sozialplan = Ausgleich oder Milderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile für Arbeitnehmer, § 112 Abs. 1 BetrVG. Der Sozialplan ist erzwingbar (§ 112 Abs.
https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+11/364512.html
111 S. 3 BetrVG enthält nur Beispiele, die zusätzlich wesentliche Nachteile verlangen ee) Bloßer Personalabbau als Betriebsänderung. (1) Zahlenstaffel für den Sozialplan (§ 112a BetrVG). Einführung durch BeschFG 1985. (2) Im Übrigen Orientierung an Zahle
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2007/zbvronline_2007_03_01.pdf
BAG v. 27.6.2006 – 1 ABR 18/05 –. ZBVR online 3/2007. Ausnahme von der Sozialplanpflicht bei Neugründungen von Unternehmen/Missbrauchseinwand. Für die Ausnahme von der Sozialplanpflicht nach § 112 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG kommt es auf das Alter des. Untern
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ss_09...
IV. Grundsätze der Mitbestimmung in wirtschaftlichen. Angelegenheiten. Vorgehensweise bei einer geplanten Betriebsänderung. § 111 BetrVG. Unterrichtung und. Beratung. § 112 I – III BetrVG. Versuch eines. Interessenausgleichs. (kollektive Vereinbarung eig
http://pwlegal.net/wp-content/uploads/2014/07/Interessenausgleich-und-Sozialpla...
Gegenforderung erfüllt, z. B. einen Interessenausgleich mit Namensliste. Unanwendbar ist § 112a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeit- geber weitere Maßnahmen an einem Standort plant, die für sich allein oder zusammen mit dem Personalabbau eine Bet
https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidunge...
le, hinsichtlich des weiteren Personalabbaus § 112a Abs. 1 BetrVG zur Anwendung gelange und dessen Schwellenwert nicht erreicht werde. Der Antragsteller begehrt mit seinem am 07.05.2003 beim Arbeitsgericht Würzburg eingereichten Antrag vom 06.05.2003 die
https://www.betriebsrat.com/lexikon/erzwingbarer-sozialplan-bei-personalabbau-n...
Der § 112a BetrVG ist eine wichtige, wenn auch nicht leicht verständliche Regelung. Dazu ist es wichtig, sich die grundlegenden Prinzipien des Interessenausgleichs und des Sozialplans zu vergegenwärtigen. Bei einer Betriebsänderung haben Unternehmer und
http://sozialplan-eup.de/gesetz/betrvg-112a/138/
112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen Link: Gesetze im Internet.de.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 1 In den §§ 112 und 112a BetrVG sind der Interessenausgleich und der Sozialplan im Fall von Betriebsänderungen mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft geregelt. Während in § 112 BetrVG
https://www.ra-pavel.de/index.php/112a-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihr Anwalt aus Hannover informiert Sie zu § 112a BetrVG.
http://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Fehlende-Information-ueber-...
02.06.2017 - Eine fehlende Information über die Sozialplanprivilegierung nach § 112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG des neuen Inhabers führt dazu, dass die Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Lauf gesetzt wird. 2. Mit dem Ablauf des Privilegie