Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
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http://www.kanzlei-staehle.de/page/Beschlussvorlagen.doc
Der Betriebsrat beschließt daher am ... die Aufhebung der Einstellung (die Rückgängigmachung der Versetzung) gem. § 101 BetrVG durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht zu betreiben. Ja …/Nein …/Enthaltung … b). Mit der Durchführung des Beschlu
http://www.projekt-be-online.de/ergebnisse/BR-Beteiligungsrechte%20bei%20person...
Einzelmaßnahmen. (§§ 99 - 103 BetrVG). I. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen,. Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen. (§§ 99 - 101 BetrVG). 1. Allgemeine Voraussetzungen der Mitbestimmung nach §§ 99 - 101BetrVG. 2. Die mit
http://www.tinojunghans.de/1.pdf
nach § 99 BetrVG. So kann sich der Betriebsrat erfolgreich zur Wehr setzen. Der Arbeitgeber hat eine personelle Einzelmaßnahme nach. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu unterlassen, solange er das. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht beachtet. Dies kann
http://www.boeckler.de/pdf/v_2016_09_22_takkaci_gros.pdf
Verfahren nach § 101 BetrVG. ➢ Antrag ist auf Aufhebung der personellen Maßnahme gerichtet (bei Einstellung und Versetzung). ➢Bei Eingruppierung richtet sich der Antrag auf Vornahme der korrekten Eingruppierung. ➢Bei Verstoß: Ordnungsgeld i.H.v. 250 EUR
https://www.cnh-anwaelte.de/download/Eingruppierung_und_Umgruppierung.pdf
gewährleisten. Somit hat der Betriebsrat eine Art »Richtigkeitskontrolle« durchzuführen.3. Missachtet der Arbeitgeber das Beurteilungsrecht des Betriebsrats, so kann der Betriebsrat zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung, jedoch die Durchführung des
https://www.advokat.de/fileadmin/user_upload/Service/Schwellenwerte_im_Arbeitsr...
9 BetrVG Betrieb. Belegschaft kann Betriebsrat wählen. Größe des BR ist abhängig von. Arbeitnehmeranzahl: 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,. 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,. 51 wahlberechtigten Arbeitne
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Der Betriebsrat sollte sich daher auch nicht scheuen, ein Verfahren nach § 101 BetrVG einzuleiten, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat in Angelegenheiten des § 99 BetrVG nicht beachtet. Ein Verfahren nach § 100 BetrVG und / oder § 101 BetrVG wird der Be
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/101
101:Zwangsgeld. Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebs
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkung Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Einhaltung der personellen Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG und § 100 BetrVG durch die Möglichkeit der Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Arbeitgeber. Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
https://www.kluge-recht.de/betriebsrat/missachtung-mitbestimmungsrechte-bei-ein...
Das Gesetz gibt dem Betriebsrat in diesen Fällen die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht den Antrag zu stellen, dem Arbeitgeber aufgegeben wird, den Einsatz des Leiharbeitnehmers rückgängig zu machen (§ 101 BetrVG). Damit dieser Antrag des Betriebsrats Auss
https://www.ra-pavel.de/index.php/101-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihr Anwalt aus Hannover informiert Sie zu § 101 BetrVG.