Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. Gibt das Arbeitsgericht einem Antrag des Betriebsrats statt, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Entlassung oder Versetzung durchzuführen, und führt der Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zuwider nicht durch, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Entlassung oder Versetzung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
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https://www.boeckler.de/pdf/mbf_gerichte_bvg_ecke_2005.pdf
Mit § 1 Abs.2 Nr. 1 BetrVG und seiner Vermutungswirkung befasste sich eine erhebliche Anzahl gericht- licher Entscheidungen. Die Regelung knüpft an die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum gemeinsamen Betrieb an, ohne dabei aber das ent
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im BetrVG. Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmer- schutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der ein- zelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen. Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im. Verhältnis zum A
https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidunge...
G r ü n d e : I. Die Beteiligten streiten um die vom Antragsteller verlangte Entfernung des techni- schen Betriebsleiters der Arbeitgeberin nach § 104 BetrVG. Die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2) betreibt einen Werkzeug- und Formenbau- betrieb und be
http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/betrvg-und-betriebsraete.pdf
genommene Bewerber gegen die Diskriminierungsverbote nach § 75 I. BetrVG grob verstoßen hat, insbesondere dann, wenn der Bewerber Störun- gen durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen befürchten lässt. Der Betriebsrat hat nach § 104 BetrVG d
http://www.mv-justiz.de/dokumente/Streitwertkatalog_2016_VF.pdf
05.04.2016 - Vergleich können hingegen zu einer Werterhöhung führen. Wird hingegen über eine Sozialplanabfindung, über eine tarifliche Abfindung oder über einen Fall des. Nachteilsausgleichs nach § 113 Abs. 1 BetrVG gestritten, richtet sich der Wert nach
https://www.otto-schmidt.de/news/arbeits-und-sozialrecht/wann-kann-der-betriebs...
31.10.2016 - Nach § 104 BetrVG, dessen Handhabung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang kaum geklärt ist, kann der Betriebsrat die Entfernung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers aus dem Betrieb verlangen. Voraussetzung hierfür ist eine erns
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkung Rz. 1 § 104 BetrVG regelt einen Sondertatbestand der Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung (Entlassung oder Versetzung) betriebsstörender Arb
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/104
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Will der Arbeitgeber dem Antrag folgen, dann muss er selbstverständlich den Fall nicht noch einmal nach § 99 BetrVG oder § 102 BetrVG an den Betriebsrat herantragen, da er davon ausgehen kann, dass der Betriebsrat keine Einwände haben wird! Weigert sich
https://www.betriebsratspraxis24.de/top-themen/archiv/betriebsrat-kann-mit-104-...
08.09.2016 - Der Betriebsrat kann mit § 104 BetrVG nicht die Entfernung eines Geschäftsführers verlangen, so das LAG Hamm (7 TaBV 11/16).