§ 62 BetrVG, Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Paragraph 62 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus einer Person,
21 bis 50 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 3 Mitgliedern,
51 bis 150 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 5 Mitgliedern,
151 bis 300 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 7 Mitgliedern,
301 bis 500 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 9 Mitgliedern,
501 bis 700 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1.000 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 13 Mitgliedern,
mehr als 1.000 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 15 Mitgliedern.


(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe der im Betrieb tätigen in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer zusammensetzen.


(3) Das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Arbeitnehmerzahlen im Arbeitnehmer-Schutzrecht und ... - idk Hannover

https://www.idk-hannover.de/attachments/article/535/Arbeitnehmerzahlen_imArbeit...
Wahl von einem BR-Mitglied (§§ 1, 9 BetrVG). • ab 5 jugendlichen AN (unter 18 J.) und Azubi. (unter 25 J.): Wahl eines Jugendvertreters (§§ vgl. 60/62 BetrVG mit weiteren Stufen für zusätzliche Mitglieder). • ab 5 Schwerbehinderten: Wahl eines Vertrauens

A. Einführung

http://d-nb.info/1078274800/04
a) Grundsätze von Recht und Billigkeit, § 75 Abs. 1 BetrVG .................... 62 b) Persönlichkeitsentfaltung, § 75 Abs. 2 BetrVG......................................... 63. 3. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG: abweichende gesetzliche oder tarifliche.

Wahl der Jugend u. Auszubildendenvertr.

http://www.unternehmerverband.de/wp-content/uploads/2017/09/Gesamtmetall_Wahl_J...
14 b) Mehrheitswahl. 15. 7. Bekanntmachung der Gewählten. 16. IX. Anfechtung der Wahl. 17. X. Schutz der Wahl. 17. XI. Besonderer Kündigungsschutz. 17. XII. Kosten der Wahl, Freistellung. 18. Anhang. Größe der Jugend- und Auszubildendenvertretung - § 62

Arbeitspapier 13

https://www.uni-goettingen.de/de/arbeitspapier+13/364513.html
ff) Wissenschaftliche Bestimmung. BAG vom 21.06.1989, E 62, 156 = AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 43 = NZA 1990, 402. (Tendenzeigenschaft eines Zoologischen Gartens). 1. Ein zoologischer Garten kann wissenschaftlichen Bestimmungen i. S. des §. BETRVG § 118 BETR

Datenschutz: Grundlagen und Rechte des GBR/ BR - ver.di – Handel

https://handel.verdi.de/++file++54ef54c1aa698e0639000606/download/ver.di-TAGUNG...
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. 1. Allgemeines. 2. ... der Einhaltung des. Bundesdatenschutzgesetzes. 5. Aufbau eigener Datenbestände durch den Betriebsrat. 6. Weitergabe personenbezogener Arbeitnehmerdaten. (§ 89 BetrVG) ...... 94 BetrVG, R


Webseiten zum Paragraphen

BetrVG § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter ...

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/62
62:Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung. (1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus einer Per

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 62 Zahl der Jugend- und ... - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Vorbemerkung Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum e

62 Abs. 2+3 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Wenn also in der Gruppe der jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 und der in einer Berufsausbildung stehenden Arbeitnehmer unter 25 Jahre beide Geschlechter vertreten sind, wird nach dem d'Hondtschen Höchstzahlensystem (siehe auch § 14 Abs. 2 BetrVG) errech

§ 62 BetrVG: Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter ...

https://gesetze-in-app.de/BetrVG/62
62 BetrVG. Betriebsverfassungsgesetz; Dritter Teil: Jugend- und Auszubildendenvertretung; Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung. § 62 BetrVG ...

Lexikon für die Jugend- und Auszubildenenvertretung ... - ifb

https://www.ifb.de/jugend-und-auszubildendenvertretung/lexikon-fuer-die-jugend-...
Die Zusammensetzung der JAV ist in § 62 BetrVG geregelt. Ihre Größe bemisst sich nach der Zahl der Wahlberechtigten i ...


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGDritter Teil: Jugend- und Auszubildendenvertretung › Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung › § 62

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 62 BetrVG
    § 62 Abs. 1 BetrVG oder § 62 Abs. I BetrVG
    § 62 Abs. 2 BetrVG oder § 62 Abs. II BetrVG
    § 62 Abs. 3 BetrVG oder § 62 Abs. III BetrVG

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