§ 60 BetrVG, Errichtung und Aufgabe
Paragraph 60 Betriebsverfassungsgesetz

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.


(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die besonderen Belange der in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer wahr.


Benachbarte Paragraphen


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setz (BetrVG). Das neue Fachbuch „Betriebsverfassungsgesetz –. Praxiskommentar für Betriebsräte“ von WEKA MEDIA bietet Ihnen: n eine verständliche, speziell für ...... 60 Abs.1 BetrVG). 4 Nach § 60 Abs. 1 BetrVG ist für die dort bezeichneten Betriebe zwi

Betriebsverfassungsgesetz - Betriebsratswahlen

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Gesamtbetriebsrat. §§ 47 bis 53. Sechster Abschnitt. Konzernbetriebsrat. §§ 54 bis 59a. Dritter Teil. Jugend- und. Auszubildendenvertretung. §§ 60 bis 73b. Erster Abschnitt. Betriebliche Jugend- und. Auszubildendenvertretung. §§ 60 bis 71. Zweiter Abschn

Der Betriebsrat informiert - HZDR

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bilden die Arbeitsgesetze. Diese beinhalten eine. Gesetzessammlung von ca. 60 Gesetzen. Das wichtigste Gesetz stellt dabei das. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar. Im Rahmen von drei jeweils dreitägigen. Schulungen hat sich der HIF Betriebsrat ein. G

Schwellenwerte im Arbeitsrecht - 151003

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60 Abs. 1+2 – Wann und wo wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt?

BetrVG § 60 Errichtung und Aufgabe | W.A.F. - betriebsrat.com

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(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Ju

§ 60 BetrVG Errichtung und Aufgabe Betriebsverfassungsgesetz

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(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Ju

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 60 Errichtung und Aufgabe | Personal ...

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1 Allgemeines Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60 bis 73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und u

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Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 60 BetrVG.


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGDritter Teil: Jugend- und Auszubildendenvertretung › Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung › § 60

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 60 BetrVG
    § 60 Abs. 1 BetrVG oder § 60 Abs. I BetrVG
    § 60 Abs. 2 BetrVG oder § 60 Abs. II BetrVG

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