(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen, damit in dieser Frist eine Verständigung, gegebenenfalls mit Hilfe der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, versucht werden kann.
(2) Nach Ablauf der Frist ist über die Angelegenheit neu zu beschließen. Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird.
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http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fitting-Betriebsverfassungsgesetz-BetrV...
30.01.2012 - (BAG 5. 10. 00 AP Nr. 35 zu § 23 BetrVG 1972; 19. 2. 02 AP Nr. 27 zu § 1 TVG. Tarifverträge: Lufthansa; 3. 5. 06 AP Nr. 61 zu § 81 ArbGG 1979; 14. 12. 10. – 1 ABR 93/09 – NZA 11, 473). Auch Teilrechtsverhältnisse oder einzelne An- sprüche ..
http://www.hugo-sinzheimer-institut.de/fileadmin/user_data_hsi/Veroeffentlichun...
Das vorliegende Werk von Prof. Dr. Claudia Schubert unternimmt es nun, schwerpunktmäßig einzelne dieser betriebsverfassungsrechtlichen Problembe- reiche näher zu untersuchen. Behandelt werden beispielsweise die Tauglichkeit des tradierten Betriebsbegriff
https://www.bund-verlag.de/shop/out/media/3473_auszug2.pdf
91 BetrVG, BDSG). •. Mitbestimmung bei der Einführung technischer Kontroll-Einrichtungen. (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). 30 BAG AP Nr. 5, 35 und 67 zu § 37 BetrVG 1972; DKK-Wedde § 37 Rn. 95; ErfK-. Eisemann § 37 BetrVG Rn. 17; Glock, in: Hess u.a. § 37 Rn.
https://www.boeckler.de/pdf/v_2015_09_11_malottke.pdf
... erforderlicher. Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig (§ 33 Abs. 2. BetrVG) Erschienenen auf dieser Sitzung eine. Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen. (BAG, Beschluss vom 15.
https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0e92890e9b7d68000020/download/BetrVG.pdf
5.001 bis 6.000 Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern,. 6.001 bis 7.000 Arbeitnehmern aus 33 Mitgliedern,. 7.001 bis 9.000 Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern. In Betrieben mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/35
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf ihren An
https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56644.htm
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf ihren An
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Rz. 1 § 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht besonderer Interessengruppen gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Die Vorschrift stellt zwingendes Recht dar; die Einzelheiten, insbesondere das bei der Antragstellung und -behandlung im Betriebsrat zu
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Wenn Beschlüsse des Betriebsrats zu Jugend- und Ausbildungsfragen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unvertretbar erscheinen, dann kann die JAV beschließen, mit Hilfe eines Antrags an den Betriebsrat diesen Beschluss vorübergehend "auszusetze
https://www.ra-pavel.de/index.php/35-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 35 BetrVG.