(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
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https://www.arbeitgeberbibliothek.de/files/bibliothek/leseproben/Betriebsverfas...
dieser Stufe. Anerkannt ist, dass das Unternehmen in der Be- triebsverfassung im Gegensatz zum Betrieb den gesamten ge- schäftlichen Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers umfasst. Es ist die. Organisationseinheit, für die bei Bestehen mehrerer Betriebsräte
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fitting-Betriebsverfassungsgesetz-BetrV...
30.01.2012 - Unzulässig ist ein Antrag, der lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt, ohne anzugeben, auf welchen Sachverhalt die Norm anzuwenden ist (BAG 17. 3. 87 AP. Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972). Vgl. zu weiteren Anträgen, die das BAG als nicht hinrei-
https://d-nb.info/994780354/04
a) Keine generelle Rechtsdurchsetzungsbefugnis aus § 80 Abs. 1 BetrVG. 31 b) Rechtsdurchsetzungsbefugnis und einzelne Beteiligungsrechte 33 aa) Widerspruch bei Kündigung, § 102 Abs. 1 BetrVG. 33 bb) Versetzung trotz Zustimmungsverweigerung, § 99 BetrVG 3
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seitens des Arbeitgebers verletzt sind. Somit kann also auch eine vertretene Gewerkschaft die Nichteinhaltung von. Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats geltend machen. Grundsätzlich setzt die Antragsstellung durch den Betriebs- rat ebenfalls eine ordnu
http://gew-brandenburg.de/media/wahlen_br/hinweise/terminplan/terminplan_vwv_zw...
bis zum Ende der ersten. Wahlversammlung. Wahlvorschläge gemacht werden können, durch. Aushang und/oder. (ergänzend) in elektronischer Form. Spätestens sieben. Tage vor der ersten. Wahlversammlung zur Wahl des. Wahlvorstands. §§ 17 a Nr. 3,. 14 a Abs. 1
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/33
33:Beschlüsse des Betriebsrats. (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betri
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
33 Abs. 1+2 - Was muss der Betriebsrat(svorsitzende) bei der Beschlussfassung beachten?
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/beschluesse-des-betriebsra...
Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Eine Stimmenthaltung ist wie eine Nein-Stimme zu behandeln. In Einzelfällen schreibt das Betriebsverfassungsgesetz die absolute Mehrheit vor (z. B. Beschluss über den Rücktritt des Betr
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschli
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 Neben § 29 BetrVG stellt § 33 BetrVG die zweite wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betrieb