§ 36 BetrVG, Geschäftsordnung
Paragraph 36 Betriebsverfassungsgesetz

Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Schulungsansprüche des Betriebsrates aus § 37 Abs. 6 BetrVG

http://www.lag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Schulungsansprueche.PPTX
Schulungsansprüche des Betriebsrates aus § 37 Abs. 6 BetrVG. Deutscher Arbeitsgerichtsverband – Ortstagung Hamm am 30.09.2015. Frank Auferkorte, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm. § 37 BetrVG – die gesetzliche Ausgangslage. (2) Mitglieder


Word Dokumente zum Paragraphen

Download Checkliste vereinfachtes Wahlverfahren (.doc)

https://www.hensche.de/servlet/de.blueorange.xred.util.GetFile/Checkliste-verei...
... d.h. ohne schuldhaftes Zögern, § 36 Abs.1 Satz 1 WO in Verb. mit § 2 WO. (Das Verfahren zur Zuordnung der leitenden Angestellten wie im allgemeinen Wahlverfahren entfällt), (entfällt), (§ 18a Abs.2 BetrVG ist im vereinfachten Verfahren nicht anzuwend


PDF Dokumente zum Paragraphen

Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im Betriebsverfassungsgesetz

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
36. Martin Busch. Arbeitsgruppen und Gruppenarbeit im BetrVG. Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmer- schutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der ein- zelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen. Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fitting-Betriebsverfassungsgesetz-BetrV...
30.01.2012 - 95 BetrVG 1972; 27. 10. 10 – 7 ABR 36/09 – NZA 11, 527; Hauck in Hauck/. Helml § 81 Rn 9). Das Feststellungsinteresse fehlt oder entfällt dagegen, wenn es dem Antragsteller nur um die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer in der Ver- gangenhe

Neustrukturierung von Betriebsrats- gremien nach §3 BetrVG

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_nov_bv_11.pdf
36. 4. ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DEN ABSCHLUSS EINES KOLLEKTIVVERTRAGES. 39. 4.1 Abschluss eines Tarifvertrages. 39. 4.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung. 40. 5. DER TARIFVORBEHALT DES § 3 ABS. 2 BETRVG ALS WICHTIGE. EINSCHRÄNKUNG FÜR DIE BETRIEBSPARTEIEN. 4

Terminplan für die Betriebsratswahl - ver.di b+b

https://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Wahlen/Betriebsratswahlen/termin_e...
36 Abs. 1; 2 Abs. 1. WO. ⇨ Feststellung der Zahl der (wahlberechtigten) Ar- beitnehmer und Festlegung der Zahl der zu wäh- lenden BR-Mitglieder. §§ 9 und 11 BetrVG. ⇨ Festlegung der Mindestsitze für das Minderheiten- geschlecht. §§ 36 Abs. 4; 32; 5 WO;.

Inhaltsverzeichnis - Buch & Mehr

https://www.buchundmehr.de/out/media/3719_Inh.pdf
Anfechtung der Wahl des Freigestellten (§ 38 BetrVG) . . . . . . . . . . . 36. Arbeitsbefreiung anderer Betriebsratsmitglieder (§ 37 BetrVG) . . . . . 42 ... 65. Auswahl des/der Freizustellenden (§ 38 BetrVG) . . . . . . . . . . . . . . . . 67. Befreiung


Webseiten zum Paragraphen

§ 36 - mögliche Regelungen - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Der § 36 BetrVG ist nur eine "Soll"-Bestimmung - der Betriebsrat kann sich also eine Geschäftsordnung geben, muss es aber nicht! Es gibt eine ganze Menge möglicher Regelungen, die den Beschluss einer Geschäftsordnung sinnvoll erscheinen lassen (siehe unt

BetrVG § 36 Geschäftsordnung | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/36
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

§ 36 BetrVG Geschäftsordnung Betriebsverfassungsgesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/4043/a56645.htm
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 36 Geschäftsordnung | Personal ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 36 BetrVG „sollen” „sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung” des Betriebsrats in einer „schriftlichen Geschäftsordnung” getroffen werden. Die Vorschrift ist nur eine Sollvorschrift, die dem Betriebsrat den Erlass einer

BetriebsratsPraxis24: § 36 BetrVG – Geschäftsordnung

https://www.betriebsratspraxis24.de/betrvg/7-59a-zweiter-teil-betriebsrat-betri...
36 BetrVG – Geschäftsordnung. Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt. AGB | Datenschutz | Impressum |


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats › § 36

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 36 BetrVG
    § 36 Abs. 1 BetrVG oder § 36 Abs. I BetrVG

  • Werbung