§ 34 BetrVG, Sitzungsniederschrift
Paragraph 34 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.


(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.


(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Richardi / Thüsing ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Richardi-Betriebsverfassungsgesetz-B...
nehmer die Tariffähigkeit fehlt (a.A. Fitting, § 2 Rn. 34, wie hier für den Bereich des. Personalvertretungsrechts BVerwG 25. 7. 2006 NZA 2006, 1371 [Rn. 21]). d) Keine Gewerkschaft i. S. des BetrVG ist eine Vereinigung leitender Angestellter. Auch wenn

DAs BetrieBsverfAssungsgesetz - ArbeitgeberBibliothek

https://www.arbeitgeberbibliothek.de/files/bibliothek/leseproben/Betriebsverfas...
bilden ist. Ein Konzern ist im betriebsverfassungsrechtlichen Verständnis eine Unternehmensverbindung, für die durch Beschlüsse der ein- zelnen Gesamtbetriebsräte gem. §§ 57 ff. BetrVG ein Konzernbe- triebsrat (vgl. S. 34) errichtet werden kann. 11. H.M.

Die strafrechtliche Verantwortung von Betriebsratsmitgliedern

https://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_173.pdf
Kittner/Klebe/Wedde zum Betriebsverfassungsgesetz und Verfasser zahlreicher arbeitsrechtlicher Fachpubli- kationen. ..... gungen annehmendes Betriebsratsmitglied selbst nach der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG strafbar machen kann, wird in der .

Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat ...

https://www.ewr-consulting.de/sites/default/files/Sachverstaendiger_0.pdf
34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). 4. Der Beschluss über die Bestellung eines Sachverständigen kann ent- sprechend dem angefügten Musterbeschluss „EWR Muster Bestellung. SV.docx“ erfolgen. Mindestens sind der Gegenstand der Beratung, die namentliche Nennung des S

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Fitting-Betriebsverfassungsgesetz-BetrV...
30.01.2012 - Verf. nicht einseitig für erledigt erklären (GK-ArbGG/Dörner § 83a Rn 33, 34). 2. Beteiligte des Verfahrens. Nach § 83 Abs. 3 ArbGG sind in dem Verf. der ArbGeb., die ArbN sowie die. Stellen zu hören, die nach den in der Vorschrift genannten


Webseiten zum Paragraphen

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 34 Sitzungsniederschrift | Personal ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Inhalt und Umfang der Niederschrift 1.1 Gegenstand und Bedeutung der Niederschrift Rz. 1 Die Niederschrift ist über jede Verhandlung des Betriebsrats zu fertigen. Gemeint sind damit aber nur die Betriebsratssitzungen, auch dann, wenn hier ausnahmsweise

34 Abs. 3 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
34 Abs. 2+3 - Wer hat Anspruch auf ein Protokoll (oder Teile des Protokolls)?

Lexikon für den Betriebsrat: Sitzungsniederschrift

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/S/sitzungsniederschrift.html
Die Niederschrift muss mindestens enthalten (§ 34 Abs. 1 S. 1 BetrVG):. Das Sitzungsdatum. Den Wortlaut der Beschlüsse: Der Wortlaut der Beschlüsse ist vor der Abstimmung sorgfältig zu formulieren, weil er die Entscheidung des Betriebsrats zum Ausdruck b

Das Betriebsverfassungsgesetz - § 34 BetrVG - Kanzlei Pavel

https://www.ra-pavel.de/index.php/34-betrvg.html
Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihre Rechtsanwälte aus Hannover informieren Sie zu § 34 BetrVG.

[RTF]27. Sitzungsniederschrift des Betriebsrats gemäß § 34 BetrVG

https://www.bund-verlag.de/dam/jcr:039a701a-3be4-4878-aa2e-57c5929f3b9d/27.%20S...
Sitzungsniederschrift des Betriebsrats gemäß § 34 BetrVG. Der Betriebsrat der XY-GmbH Ort, Datum. Sitzungsniederschrift der Betriebsratssitzung vom … Sitzungsort: Betriebsratszimmer in der Hauptverwaltung. Beginn der Sitzung: . . . . . Uhr. Die . . . . .


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats › § 34

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 34 BetrVG
    § 34 Abs. 1 BetrVG oder § 34 Abs. I BetrVG
    § 34 Abs. 2 BetrVG oder § 34 Abs. II BetrVG
    § 34 Abs. 3 BetrVG oder § 34 Abs. III BetrVG

  • Werbung