Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern
bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
1.001 bis 1.500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern,
1.501 bis 2.000 Arbeitnehmern aus 17 Mitgliedern,
2.001 bis 2.500 Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern,
2.501 bis 3.000 Arbeitnehmern aus 21 Mitgliedern,
3.001 bis 3.500 Arbeitnehmern aus 23 Mitgliedern,
3.501 bis 4.000 Arbeitnehmern aus 25 Mitgliedern,
4.001 bis 4.500 Arbeitnehmern aus 27 Mitgliedern,
4.501 bis 5.000 Arbeitnehmern aus 29 Mitgliedern,
5.001 bis 6.000 Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern,
6.001 bis 7.000 Arbeitnehmern aus 33 Mitgliedern,
7.001 bis 9.000 Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern.
In Betrieben mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer um 2 Mitglieder.
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https://www.boeckler.de/pdf/mbf_praktikum_scheinselbstaendigkeit.pdf
9. 1.5.3 Beteiligung nach § 99 BetrVG. 1.5.3.1 Beteiligung bei der Einstellung. Der Betriebsrat ist bei der Einstellung von Praktikanten nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Das BAG hat im Jahr 1989 entschieden, dass die Einstellung von Personen, die zum. Zwe
http://oberberg-rae.de/wp-content/uploads/2015/12/AiB_2012_09Einigungsstelle.pdf
1 Vgl. etwa Fitting, BetrVG, 26. Aufl., § 87 Rn. 257 ff., 279; DKKW-Klebe, BetrVG,. 13. Aufl. 2012, § 87 Rn. 204 ff.; GK-Wiese, BetrVG, 9. Aufl.2010, § 87 Rn. 639. Vgl. auch den Beitrag »Initiativ-Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz«, AiB. 2012, 523. 2
https://www.igbau.de/Binaries/Binary34571/1._grundlagen_aug-mitbestimmung_rm.pdf
der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,. Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und. Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Krefeld. Beteiligung des Betriebsrats. 2. Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 80. Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). De
https://www.advokat.de/fileadmin/user_upload/Service/Schwellenwerte_im_Arbeitsr...
9 BetrVG Betrieb. Belegschaft kann Betriebsrat wählen. Größe des BR ist abhängig von. Arbeitnehmeranzahl: 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,. 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,. 51 wahlberechtigten Arbeitne
http://aub.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/03/Betriebsratwahlen-Inhaltsver...
Verbot der Wahlbehinderung und der Wahlbeeinflussung (§ 20 BetrVG) .............24. II. Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber. (§ 15 Kündigungsschutzgesetz) sowie für die ersten drei Arbeitnehmer, die zur. Betriebsversammlung
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/9
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
9 - Wie wird die Größe des Betriebsrats festgestellt? ... 9 BetrVG ... Arbeitnehmer im Betrieb, Anzahl der. Betriebsratsmitglieder. 21 – 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer, 3. 51 wahlberechtigte – 100 Arbeitnehmer, 5. 101 – 200, 7. 201 – 400, 9. 401 – 700,
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrv...
1 Allgemeines Rz. 1 § 9 BetrVG legt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder fest. Betriebsräte setzen sich stets aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern zusammen. Die Zahl hängt von der Anzahl der "in der Regel" im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. D
http://betriebsrat-wahl-wiki.de/index.php?title=%C2%A79_BetrVG_Zahl_der_Betrieb...
02.09.2014 - 9 Satz 1, 7 Satz 1 BetrV. BAG 07.05.2008 7 ABR 17/07. Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder. 1. Die Betriebsratswahl kann nach § 19 Abs 1 BetrVG beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorsc
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratswahl/groesse-des-bet...
Grundsatz § 9 BetrVG. Aus wie vielen Mitgliedern ein Betriebsrat besteht, richtet sich nach der Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, § 9 BetrVG.