§ 11 BetrVG, Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Paragraph 11 Betriebsverfassungsgesetz

Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.


Benachbarte Paragraphen


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Drucksache 11/2995. 28.09. 8. Sachgebiet 801. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau und zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung — Betriebsverfassungsgesetz 1988 —. A. Problem. Das Betriebsverfassungsgesetz 1972 hat si

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BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder | W.A.F.

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BetrVG § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder *) | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/9
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, 201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern, 401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern, 701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitglied

§11 BetrVG Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder – WahlWiki

http://betriebsrat-wahl-wiki.de/index.php?title=%C2%A711_BetrVG_Erm%C3%A4%C3%9F...
11.09.2013 - §11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder. Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen. Die weiteren Stufen erg


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Erster Abschnitt: Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats › § 11

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 11 BetrVG
    § 11 Abs. 1 BetrVG oder § 11 Abs. I BetrVG

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