§ 14 BetrVG, Wahlvorschriften
Paragraph 14 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.


(2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.


(3) Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.


(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.


(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG - Richardi / Thüsing ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Richardi-Betriebsverfassung...
Dr. Reinhard Richardi em. Professor an der Universität Regensburg. Dr. Gregor Thüsing, LL. M. Professor an der Universität Bonn. Dr. Georg Annuß, LL. M. Rechtsanwalt, München. Professor an der Universität Regensburg. 14., neu bearbeitete Auflage des von

Aktuelle Rechtsprechung Wahl BetrVG 20171110.key

https://www.boeckler.de/pdf/v_2017_11_10_malottke.pdf
In Betrieben mit 50 - 100 AN vereinfacht wählen ohne Zustimmung des Arbeitgebers? Unabhängig davon, ob eine Zustimmung zum vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a Abs 5. BetrVG vorlag, führt weder das grundsätzlich falsche Wahlverfahren noch die aus der.

Wahlordnung - WO - Betriebsratswahlen

https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0fbb890e9b7d68000024/download/Wahlordnung....
Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes steht nur das aktive Wahlrecht zu (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes). (4) Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§. 3 Abs. 1)

14/5741 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/057/1405741.pdf
Deutscher Bundestag. Drucksache 14/5741. 14. Wahlperiode. 02. 04. 2001. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. (BetrVerf-Reformgesetz). A. Problem und Ziel. Das Betriebsverfassungsgesetz aus

Vereinbarung gemäß § 14a Abs. 5 BetrVG - aas Seminare

https://www.aas-seminare.de/_Resources/Persistent/f44336f2bf40b5017c533ce303f4d...
Formblatt 10: vereinfachtes Wahlverfahren. Vereinbarung über die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens. Vereinbarung gemäß § 14a Abs. 5 BetrVG. Zwischen dem Wahlvorstand der Firma ...


Webseiten zum Paragraphen

§ 14 BetrVG Wahlvorschriften Betriebsverfassungsgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4043/a56617.htm
(2) 1Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. 2Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist. (3) Zur Wah

§14 BetrVG Wahlvorschriften – WahlWiki

http://betriebsrat-wahl-wiki.de/index.php?title=%C2%A714_BetrVG_Wahlvorschriften
11.09.2013 - §14 Wahlvorschriften. (1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Das Wählen muss in einer nicht von Dritten einsehbaren Kabine möglich sein, es darf auch kein Dritter bei der Stimmabgabe helfen. Die unmittelbare Wah

19 Abs. 1 BetrVG - Betriebsratswahlen

http://www.betriebsratswahlen.de/die-wahl/alle-wichtigen-gesetze/

§ 14 - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
In Betrieben mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss (!) das "vereinfachte Wahlverfahren" angewendet werden (siehe § 14a BetrVG). mehr in § 14a. Die Betriebsratswahl muss so organisiert sein, dass alle Wählenden unbeobachtet wählen können und ih

BetrVG § 14 - Personen- und Listenwahl - IG Metall @ SAP

http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg014.html
Betriebsverfassungsgesetz - Wann gilt welches Wahlverfahren? Personenwahl (Mehrheitswahl) oder Listenwahl (Verhältniswahl)? - § 14 BetrVG.


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Erster Abschnitt: Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats › § 14

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 14 BetrVG
    § 14 Abs. 1 BetrVG oder § 14 Abs. I BetrVG
    § 14 Abs. 2 BetrVG oder § 14 Abs. II BetrVG
    § 14 Abs. 3 BetrVG oder § 14 Abs. III BetrVG
    § 14 Abs. 4 BetrVG oder § 14 Abs. IV BetrVG
    § 14 Abs. 5 BetrVG oder § 14 Abs. V BetrVG

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