§ 13 BetrVG, Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
Paragraph 13 Betriebsverfassungsgesetz

(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.


(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

1.
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2.
die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3.
der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4.
die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5.
der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6.
im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.


(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Schulungsansprüche des Betriebsrates aus § 37 Abs. 6 BetrVG

http://www.lag-hamm.nrw.de/behoerde/beh_aktuelles/Schulungsansprueche.PPTX
BR hat Beurteilungsspielraum: maßgeblich ist der Standpunkt eines vernünftigen Dritten, der sowohl die betrieblichen Interessen als auch die des BR und der Arbeitnehmer berücksichtig; Zeitpunkt für die Beurteilung ist die Beschlussfassung des Betriebsrat

13 Mitbestimmung.pptx

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d. Übergang zur Unternehmensebene hinsichtlich Information BetrVG § 106 Wirtschaftsausschuss bei mehr als 100 ArbN sowie Konzernbetriebsrat nach BetrVG §§ 54 ff. § 13 Mitbestimmung. 2. Unternehmensmitbestimmung. a. erfolgt im Grundsatz durch Mitwirkung a


PDF Dokumente zum Paragraphen

Betriebsverfassungsgesetz - Betriebsratswahlen

https://br-wahl.verdi.de/++file++520a0e92890e9b7d68000020/download/BetrVG.pdf
13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen. (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2)

Recht oder Pflicht? - Der BVAU

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Alle vier Jahre erfreuen wir uns nicht nur an einer Fußball-WM der Herren, jeweils im gleichen Jahr finden auch die regelmäßi- gen Betriebsratswahlen gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG statt. Nicht immer hält das Gremium diese Zeitspanne ohne perso- nelle Ve

Kollektives Arbeitsrecht III

https://www.uni-goettingen.de/de/literatur%C3%BCbersicht/354599.html
BetrVG, 13. Aufl., 2012. Düwell. BetrVG, 3. Auflage, 2010. Etzel. Betriebsverfassungsrecht, 8. Aufl., 2002. Kraft/Wiese/Kreutz/Oetker/Raab/. Weber/Franzen. BetrVG, Gemeinschaftskommentar, 2 Bde., 9. Aufl., 2010. Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/. Linsenm

Neustrukturierung von Betriebsrats- gremien nach §3 BetrVG

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3. 1. 1. 2 Bildung von Betriebsräten erleichtern oder der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dienen. 13. 3.1.2 Der unternehmenseinheitliche Betriebsrat, Nr.1a. 15. 3.1.3 Die Zusammenfassung von Betrieben, Nr.1b. 16. 3.1.4 Was passiert mit den vo

Die Einigungsstelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz

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1 Vgl. etwa Fitting, BetrVG, 26. Aufl., § 87 Rn. 257 ff., 279; DKKW-Klebe, BetrVG,. 13. Aufl. 2012, § 87 Rn. 204 ff.; GK-Wiese, BetrVG, 9. Aufl.2010, § 87 Rn. 639. Vgl. auch den Beitrag »Initiativ-Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz«, AiB. 2012, 523. 2


Webseiten zum Paragraphen

13 Abs. 2 BetrVG - BZO-Wissen

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/Betr...
Wählen "außer der Reihe". Auch außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums (§ 13 Abs. 1 BetrVG) kann und muss manchmal ein Betriebsrat gewählt werden. Im Gesetzestext werden sechs Gründe aufgezählt, die dazu führen können: ...

BetrVG § 13 - Zeitpunkt der Wahl, Amtszeit - IG Metall @ SAP

http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg013.html
Betriebsverfassungsgesetz - Zeitpunkt der Betriebsratswahlen, Amtszeit - § 13 BetrVG.

Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen ...

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1 Allgemeines Rz. 1 Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in § 13 BetrVG zwischen regelmäßigen und außerordentlichen Betriebsratswahlen. Bei den regelmäßigen (turnusmäßigen) Wahlen ist der Zeitraum, in dem die Stimmabgabe stattzufinden hat, gesetzl

Lexikon für den Betriebsrat: Rücktritt des Betriebsrats

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Beschluss des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) seinen Rücktritt beschließen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). Die Gründe dafür sind unerheblich. Dieser Beschluss erfasst den gesamten Betriebs

ifb - betriebsrat.de - Das Wissensportal für den Betriebsrat - Lexikon ...

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Rechtsquellen. §§ 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 5, 21a, 21b, 22 BetrVG. Begriff. Fortsetzung der Geschäftsführungsbefugnis des Betriebsrats, dessen Amtszeit vor Ablauf der regelmäßigen Wahlperiode endet, weil aus Gründen veränderter Bedingungen im Betrieb oder im


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Erster Abschnitt: Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats › § 13

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13 BetrVG
    § 13 Abs. 1 BetrVG oder § 13 Abs. I BetrVG
    § 13 Abs. 2 BetrVG oder § 13 Abs. II BetrVG
    § 13 Abs. 3 BetrVG oder § 13 Abs. III BetrVG

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