§ 128 BetrVG, Bestehende abweichende Tarifverträge
Paragraph 128 Betriebsverfassungsgesetz

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 geltenden Tarifverträge über die Errichtung einer anderen Vertretung der Arbeitnehmer für Betriebe, in denen wegen ihrer Eigenart der Errichtung von Betriebsräten besondere Schwierigkeiten entgegenstehen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.


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Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis. 3. Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG von Tendenzträgern. 128 a) Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Schulungs- und Bil- dungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG ... 128 b) Ten

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BetrVG § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge | W.A.F.

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Nach § 20 Abs. 3 BetrVG 1952 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Tarifverträge abgeschlossen werden zur Errichtung von Arbeitnehmervertretungen, die von den Bestimmungen des damaligen Betriebsverfassungsgesetzes abwichen. § 128 soll sicherstellen, d

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Das Betriebsverfassungsgesetz - § 128 BetrVG - Kanzlei Pavel

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Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihr Anwalt aus Hannover informiert Sie zu § 128 BetrVG.

§ 128 BetrVG: Bestehende abweichende Tarifverträge - LX Gesetze.

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128 BetrVG: Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 geltenden Tarifverträge über die Errichtung einer anderen Vertretung der Arbeitnehmer für Betriebe, in denen wegen ihrer


  • Verortung im BetrVG

    BetrVGAchter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften › § 128

  • Zitatangaben (BetrVG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1972, 13
    Ausfertigung: 1972-01-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BetrVG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 128 BetrVG
    § 128 Abs. 1 BetrVG oder § 128 Abs. I BetrVG

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