Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 geltenden Tarifverträge über die Errichtung einer anderen Vertretung der Arbeitnehmer für Betriebe, in denen wegen ihrer Eigenart der Errichtung von Betriebsräten besondere Schwierigkeiten entgegenstehen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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70 a) Äußerer Rahmen des Arbeitszeitgesetzes . . . . . 70 b) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß. § 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BetrVG . . . . . . . . . . 70 aa) Kollektive Regelung . . . . . . . . . . . . . 71 bb) Mitbestimmung betreffend Beginn und.
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Inhaltsverzeichnis. 3. Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG von Tendenzträgern. 128 a) Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Schulungs- und Bil- dungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG ... 128 b) Ten
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120 BetrVG – Verletzung von Geheimnissen. § 121 BetrVG – Bußgeldvorschriften. § 122 BetrVG. § 123 BetrVG. § 124 BetrVG. § 125 BetrVG – Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz. § 126 BetrVG – Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen. § 127 BetrVG – Verweisu
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I Landverkehr, 110200/128/2003. »§ 11. Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrates werden nach §40 BetrVG vom Arbeitgeber getragen.« I Gastgewerbe, 110200/138/2002. Eine Regelung verweist bezüglich der Aufwendungen des Betriebsrates auf die im Betrieb gelt
http://www.zaar.uni-muenchen.de/verlag/download/zsr_17.pdf
Die juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu. München hat diese Arbeit im Wintersemester 2009/2010 als Dis- sertation angenommen. Der Text ist auf dem Stand von Ende. Oktober 2009 und berücksichtigt die bis dahin veröffentlichte. Rechts
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/128
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 geltenden Tarifverträge über die Errichtung einer anderen Vertretung der Arbeitnehmer für Betriebe, in denen wegen ihrer Eigenart de
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Nach § 20 Abs. 3 BetrVG 1952 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Tarifverträge abgeschlossen werden zur Errichtung von Arbeitnehmervertretungen, die von den Bestimmungen des damaligen Betriebsverfassungsgesetzes abwichen. § 128 soll sicherstellen, d
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136748_128/
128 Bestehende abweichende Tarifverträge. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 geltenden Tarifverträge über die Errichtung einer anderen Vertretung der Arbeitnehmer für
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Das Betriebsverfassungsgesetz im Arbeitsrecht. Ihr Anwalt aus Hannover informiert Sie zu § 128 BetrVG.
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128 BetrVG: Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 geltenden Tarifverträge über die Errichtung einer anderen Vertretung der Arbeitnehmer für Betriebe, in denen wegen ihrer